BREKO zeichnet Bürgermeister von Heroldsbach aus

23. March 2023

Heroldsbach/Wiesbaden, xx. März 2023 – Im Rahmen der FiberDays 2023 zeichnete der Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) Benedikt Graf von Bentzel als Digitalpolitiker aus. Die Auszeichnung wurde dem Bürgermeister der Gemeinde Heroldsbach für seine engagierte und weitsichtige Digitalpolitik vom BREKO-Vorstand übergeben.

Seit 2020 ist Benedikt Graf von Bentzel Bürgermeister der Gemeinde Heroldsbach im Landkreis Forchheim. Als eines seiner ersten Projekte hat der CSU-Politiker den Glasfaserausbau seiner Kommune in Angriff genommen. „Homeoffice und Homeschooling sind neben Streaming und anderen Angeboten wie digitalen Gesundheitsservices allesamt Dinge, die wir in den nächsten Jahren brauchen werden. Der Gemeinderat und ich sind das Thema schnelle Internetverbindungen für Heroldsbach deshalb sofort angegangen. Wir waren froh, mit Unsere Grüne Glasfaser ein junges und engagiertes Unternehmen an unserer Seite zu wissen, um gemeinsam das Projekt Glasfaserausbau hier in Heroldsbach zum Erfolg zu führen“, so Benedikt Graf von Bentzel. Mittlerweile haben sich bereits weitere Nachbargemeinden von Heroldsbach für den Ausbau eines Glasfasernetzes entschieden.

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers zur Auszeichnung: „Mit Benedikt Graf von Bentzel zeichnen wir einen Bürgermeister aus, der sich der immensen Wichtigkeit von Glasfaserverbindungen ländlicher Regionen für die Zukunft bewusst ist. Der Ausbau einer Infrastruktur, gerade in kleineren Kommunen, bedarf viel Geduld. Im Falle von Heroldsbach werden beispielswese 43 Kilometer Glasfaserkabel verlegt. Benedikt Graf von Bentzel hat sich dabei mit seiner unterstützenden Kommunikation gegenüber den Bürger:innen hervorgetan“.

Der BREKO hat die Initiative „Ausgezeichnete:r Digitalpolitiker:in“ ins Leben gerufen, um Deutschlands engagierteste Digitalpolitiker:innen auszuzeichnen, die in ihrer politischen Arbeit wichtige digitalpolitische Impulse setzen. Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen der Initiative „Fiber for Future“. Ziel der Initiative ist es, die Bedeutung der Digitalpolitik und der digitalen Infrastruktur für alle Politikbereiche hervorzuheben.

Über den BREKO Als führender Glasfaserverband mit über 440 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen für über 70 Prozent des Ausbaus von Glasfaseranschlüssen in Deutschland verantwortlich. Die mehr als 230 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dafür haben sie im Jahr 2021 3,2 Mrd. Euro investiert. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.

Von Links: Jörn Schoof (CCO UGG), Stefan Albers (BREKO-Vorstand), Stephan Drescher (BREKO-Vorstand), Bernd Gowitzke (BREKO-Vorstand), Benedikt Graf von Bentzel (Bürgermeister Herolsbach, Norbert Westfal (BREKO -Vorstand), Jens Prautzsch (CEO Unsere Grüne Glasfaser UGG), Kasten Schmidt (BREKO-Vorstand)

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.