Musikprojekte für ein starkes Miteinander

Sie nutzen Musik, um Brücken zwischen Menschen zu bauen?

Bei den NETZKLANG Awards zählt nicht der perfekte Ton, sondern der musikalische Beitrag zur Gemeinschaft. Zeigen Sie uns mit Ihrem Projekt, wie Musik Menschen in NRW verbindet – digital oder analog, für Jung und Alt, in der Stadt oder auf dem Land

Die Phasen des Wettbewerbs

Anmeldung

4. November 2024 bis 17. Januar 2025

Bewertung

Januar 2025 bis Februar 2025

Preisverleihung

Frühjahr 2025

In diesen Kategorien können Sie teilnehmen

Über die
NETZKLANG Awards

Die NETZKLANG Awards sind ein Musikwettbewerb für Nordrhein-Westfalen, initiiert von Unsere Grüne Glasfaser (UGG) und dem Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen e.V. (LVdM NRW).

Der Wettbewerb bietet eine Bühne für kreative Projekte, mehr lesen…die zeigen, wie Musik (und schnelles Internet) Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland verbindet.
Bei den NETZKLANG Awards zählt nicht der perfekte Ton, sondern der musikalische Beitrag zur Gemeinschaft.
Der Wettbewerb richtet sich an Schulen innerhalb des Landesverbands der Musikschulen in NRW e.V. Er ehrt vorbildliche Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Vielfalt und Nachhaltigkeit, jeweils als Einzelleistung und im Team. Insgesamt winken Preisgelder in Höhe von über 50.000 €.

Die Schirmherrschaft übernimmt Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ihr Projekt verdient Aufmerksamkeit –Bewerben Sie sich für die NETZKLANG Awards!...

Ein gemeinsames Projekt von UGG und dem Landesverband der Muskischulen NRW

  • #1 Kooperation

    Der Landesverband der Musikschulen NRW und Unsere Grüne Glasfaser haben sich zusammengeschlossen, um digitale Möglichkeiten voll auszuschöpfen und musikalische Bildung in NRW für noch mehr Menschen zugänglich zu machen.

    #2 Vision
  • #2 Vision

    Virtuelle Proben, Online-Band-Projekte und inklusive Musikworkshops werden durch den digitalen Ausbau für immer mehr Menschen Realität. Besonders auch außerhalb der Metropolregionen, öffnet das leistungsfähige Netz Türen zur musikalischen Bildung, unabhängig von Entfernung und individuellen Fähigkeiten.

    #3 Partnerschaft
#1 #2 #3

FAQ

Award Icon

Was sind die NETZKLANG Awards?

Die NETZKLANG Awards sind ein Musikwettbewerb in Nordrhein-Westfalen, der Top-Projekte im Bereich der digitalen Musikvermittlung, der Vielfalt und der Nachhaltigkeit auszeichnet. Initiatoren sind Unsere Grüne Glasfaser (UGG) und der Landesverband der Musikschulen Nordrhein-Westfalen (LVdM NRW).

Award Icon

Warum gibt es die NETZKLANG Awards?

Die NETZKLANG Awards wurden ins Leben gerufen, um den Musikprojekten eine Bühne zu geben, die die integrative Kraft von Musik nutzen, um Brücken zwischen Menschen zu bauen. Ziel ist es, neue Wege des Musizierens zu eröffnen und musikalische Bildung für alle zugänglich zu machen, unabhängig von Ort und/oder den individuellen Fähigkeiten.

Project Search Icon

Welche Projekte werden gesucht?

Gesucht werden Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Vielfalt und Nachhaltigkeit, die die integrative Kraft der Musik in den Mittelpunkt stellen bzw. greifbar machen. Ob inklusive Musikworkshops, online Unterricht für die größtmögliche Teilhabe, kultureller musikalischer Austausch oder einfach ein eigens komponierter Song zum Thema Nachhaltigkeit – wichtig ist, dass sie kreative und innovative Ansätze bieten und Brücken zwischen Menschen bauen.

Human Resources Icon

Welche Kategorien gibt es?

Die NETZKLANG Awards werden in sechs Kategorien verliehen, die sich auf drei zentrale Themenbereiche konzentrieren:
1. Digitalisierung: a) Einzelleistung, b) Teamleistung
2. Vielfalt: a) Einzelleistung, b) Teamleistung
3. Nachhaltigkeit: a) Einzelleistung, b) Teamleistung
In jedem Themenfeld können sowohl Einzelpersonen als auch Teams (Duos, Orchester, Schüler:innen-Gruppen, eine komplette Musikschule, etc.) ihre Musikprojekte einreichen.

Award Icon

Gibt es konkrete Beispiele für mögliche Beiträge pro Kategorie?

Beispiele für mögliche Beiträge:
Digitalisierung:
- Einzelleistung: Ein:e Schüler:in hat sich mit einem rein digitalen Instrument beschäftigt (oder mit Coding) und tritt bei Musikschulkonzerten damit auf.
- Teamleistung: Ein überregional besetztes Musikschul-Streichquartett probt mit latenzarmer Technologie für Live-Auftritte und produziert auf diesem Weg Kinderkonzerte im Streamingformat.

Vielfalt:
- Einzelleistung: Ein:e Celloschüler:in beschäftigt sich im Unterricht mit außereuropäischen Spielweisen des Instruments und bereitet ein Stück für ein Konzert vor.
- Teamleistung: Eine Übepatenschaft (Tandem) zwischen Schüler:innen mit und ohne besonderen Förderbedarf im Rahmen einer Schulkooperation (z. B. Bläserklasse).

Nachhaltigkeit:
- Einzelleistung: Ein:e Singer/Songwriter:in komponiert einen Song zu den 17 SDGs.
- Teamleistung: Ein pädagogisches Mentor:innen-Projekt dient zur nachhaltigen Entwicklung eines Musikschulkollegiums, indem Schüler:innen auf ein Hochschulstudium vorbereitet werden und Unterrichtserfahrung sammeln.

Award Icon

Kann ich meinen Beitrag für mehrere Kategorien einreichen?

Nein, ein Beitrag kann nur in einer Kategorie eingereicht werden, auch wenn mehrere Kategorien inhaltlich berührt werden. Ausschlaggebend ist der größte thematische Anteil.

Award Icon

Können pro Person bzw. pro Musikschule mehrere Projekte eingereicht werden?

Ja, hier gibt es keine Obergrenze. So lange die Projekte inhaltlich relevant sind, kann jede Einzelperson und jede Musikschule so viele verschiedene Einzelprojekte einreichen, wie sie möchte.

Award Icon

Wer darf sich bewerben?

Bewerben können sich nur Musikschulen, die Mitglied im Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen sind. Nur die Musikschulen sind berechtigt, einen Preis zu empfang, keine Einzelpersonen. Eingereicht werden können Beiträge einzelner Schüler:innen und Lehrer:innen, Gruppen oder der ganzen Musikschule.

Award Icon

Wo reiche ich mein Projekt ein?

Projekte können ab dem 4. November über das Bewerbungsportal der NETZKLANG Awards eingereicht werden.

Wir machen das für Sie

© 2024 Unsere Grüne Glasfaser. All rights reserved.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.