Glasfaserausbau in Rheinmünster

München
16. April 2021

Mit schnellem Internet werden Gemeinden zukunftssicher

Rheinmünster will gemeinsam mit Unsere Grüne Glasfaser (UGG) den Glasfaserausbau in der Gemeinde voranbringen. So werden die Weichen für eine stabile Internetnutzung gestellt und der Anschluss an leistungsfähige digitale Infrastruktur gesichert. Dadurch wird Rheinmünster zukunftssicher und auch gegenüber urbanen Räumen wettbewerbsfähig – wirtschaftlich, sozial und kulturell. Für die Gemeinde Rheinmünster und deren Bürgermeister Helmut Pautler hat digitale Infrastruktur hohe Priorität: Die Gemeinde nimmt sich als eine der ersten in der Region dem Ausbau des Glasfasernetztes an und hat damit eine Vorreiterrolle.

Wir möchten den Anwohner*innen in unserer Gemeinde bald ein umweltverträgliches, stabiles Glasfasernetz bieten, um den Zugang zu schnellem Internet sicherzustellen“, so Bürgermeister Helmut Pautler. „Uns ist es wichtig, Ihnen so kurzfristig den Umgang mit den Anforderungen des Homeoffice und Homeschoolings in Zeiten der Corona-Pandemie zu erleichtern. Aber auch langfristig sehen wir den Ausbau als eine Investition in die Lebensqualität und Zukunft unserer Gemeinde.“

Die Vertragsunterzeichnung am Montag wurde von Jens-Olaf Berwig, CCO von UGG, Bürgermeister Helmut Pautler und dem Gemeinderat begleitet. Pressevertreter waren ebenfalls vor Ort. Über die anstehende Zusammenarbeit berichteten die lokalen Medien. Auch auf der Gemeindewebsite von Rheinmünster wurde die Vertragsunterzeichnung angekündigt und die positive Resonanz betont.

Durch den Glasfaserausbau nutzt die Gemeinde ihr Entwicklungspotenzial und kann die Netzübertragung auf dasselbe Niveau heben, das auch Städten und Ballungsräumen anbieten. Die Glasfasertechnologie schafft so großen Mehrwert für die Region – und das auf umwelt- und ressourcenschonende Weise.

Die umweltverträgliche Glasfaser

Ziel von UGG ist es, ein Netzwerk anzubieten, das die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-Internet auf Basis nachhaltiger Glasfasertechnologie für Endkund*innen ermöglicht. Dazu setzt UGG hochmoderne Glasfasertechnologie ein, die sich nur minimal auf die Umwelt auswirkt. Glasfaser verbraucht 60% weniger Energie als bisherige Kupfernetze. Glasfaserkabel werden zügig, unkompliziert und vor allem ohne große Baustellen verlegt; der FTTH-Zugang garantiert eine direkte Anbindung. So können alle Regionen an leistungsfähige und stabile digitale Infrastruktur angeschlossen werden.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.