Glasfaser­anschluss für Einfamilienhäuser

Infos für Mieter:innen und Eigentümer:innen für Häuser bis zu 3 Wohneinheiten

Unsere Grüne Glasfaser für Ihre Immobilie

Ihr Glasfaser-Hausanschluss für Highspeed-Internet in ein paar einfachen Schritten.

Antrag

Um Ihren Anschluss in vollem Umfang nutzen zu können, sind zwei Vertrags­komponenten notwendig: die Gestattungserklärung und ein zusätzlicher Internet­vertrag.

Hausbegehung

Wir besprechen mit Ihnen detailliert die notwendigen Baumaßnahmen und protokollieren alles.

Bauphase

Wir verlegen die Leitungen für die Hauszuführung wie vorher vereinbart.

Installation

Wir platzieren die Geräte und stellen Ihre Glasfaserverbindung her.

Sie möchten auch Ihr Einfamilienhaus anschließen lassen?

In wenigen Schritten ultraschnelles und ungeteiltes Highspeed-Internet für Ihr Zuhause beantragen. Einfach Gestattungserklärung ausfüllen und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um weitere Schritte zu besprechen.

Für Vermieter:innen/
Eigentümer:innen

Für Mieter:innen

RP BW BY SN ST TH HE NW HH SH BE MV BB NI HB SL

Bauen wir auch in Ihrer Region aus?

Geben Sie Ihren Gemeindenamen ein und finden Sie alle relevanten Informationen zum Glasfaserausbau.
Bundeland 2
Nordrhein-Westfalen

Ruppichteroth

53809
Thüringen

Mittelpölnitz

07955
Thüringen

Auma-Weidatal

07955
Sachsen-Anhalt

Burg (bei Magdeburg)

39288
Bayern

Großostheim

63762
Thüringen

Kahla

07768
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Kontakt­möglichkeiten

Noch offene Fragen? Oder wollen Sie mit uns direkt in Kontakt treten? Hier finden Sie Ihre Möglichkeiten.

Unsere kooperierenden Internetanbieter

Wir stellen Ihnen ein neutrales Netz zu Verfügung, Sie wählen Ihren Wunschtarif bei einem unserer Partner.

Unsere Veranstaltungen - bald auch bei Ihnen

Entdecken Sie Ihre Informationsmöglichkeiten vor Ort und Anmeldeoption für Infoabende.
Ponitz
am 04.10.23
| 19:00 Uhr
Gößnitz
am 05.10.23
| 19:00 Uhr
Münchenbernsdorf
am 10.10.23
| 19:00 Uhr
Bad Griesbach i. Rottal
am 11.10.23
| 19:00 Uhr
Münchenbernsdorf
am 11.10.23
| 19:00 Uhr
Saara
am 12.10.23
| 19:00 Uhr
Kahla
am 18.10.23
| 19:00 Uhr
Großostheim
am 24.10.23
| 19:00 Uhr
Ruppichteroth
am 24.10.23
| 19:00 Uhr
Kitzingen
am 25.10.23
| 19:00 Uhr
Neuburg an der Donau
am 31.10.23
| 19:00 Uhr

Erklärvideo zum Glasfasereinbau

Erfahren Sie in diesem Erklärvideo, wie der Einbauprozess des Glasfaseranschlusses (FTTH) bei Ihnen zuhause abläuft.

Antrag

Gut für die Bewohner:nnen: Ab diesem Zeitpunkt können Internetverträge mit einem der regional im UGG-Netz verfügbaren Internetanbieter abgeschossen werden.

Installation

Aktivierung: Internetverträge der Bewohner können nun vom Internetanbieter aktiviert
werden. Fertig.

Schritt 1:

Sie laden die „Vereinbarung zum Glasfaseranschluss“ herunter:

Schritt 2:

Senden Sie das aufgefüllte Dokument an uns zurück.

Unsere kooperierenden Internetanbieter

Wir stellen Ihnen ein neutrales Netz zu Verfügung, Sie wählen Ihren Wunschtarif bei einem unserer Partner.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.