Kontaktmöglichkeiten

 Rufen Sie uns an oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

Unser Service-Team ist gerne persönlich für Sie da

Kontaktmöglichkeiten für Privatkunden

Sie haben Fragen, wollen Ihren Glasfaser-Hausanschluss beauftragen oder aus einem anderen Grund mit uns in Kontakt treten? Nutzen Sie bitte unser praktisches Kontaktformular.

Kontaktmöglichkeiten für Städte und Gemeinden

Sie wünschen sich Highspeed auch für Ihre Kommune? Werden Sie aktiv und teilen Sie uns Ihre Wünsche mit, falls in Ihrer Stadt oder Gemeinde noch keine Glasfaser verlegt sein sollte. Nehmen Sie gerne direkt via E-Mail Kontakt mit uns auf.

Telefonischer Support

Sie haben Anregungen für uns, Ihre Fragen sind nach Lektüre der FAQ noch immer unbeantwortet oder Sie haben ein gänzlich anderes Anliegen? Zögern Sie bitte nicht, sich telefonisch an unsere Expert:innen zu wenden.

Mo. – Fr.: 08:00 – 20:00 Uhr
Sa.: 09:00 – 17:00 Uhr

Bauträger, Verwaltungen und Genossenschaften

Sie haben Interesse auch ihre Gebäude mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen.
Nehmen Sie gerne direkt via E-Mail oder telefonisch Kontakt mit uns auf.

Mo. – Fr.: 09:00-17:00 Uhr

Tel.: 089 2019 5969 

Presseanfragen

Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an Jens Lauser, der sich als Mitarbeiter der Unternehmenskommunikation gerne Ihres Anliegens annimmt. Über diese E-Mail-Adresse werden ausschließlich Presseanfragen bearbeitet.

Kooperationsvorschläge

Sie sind ein interessierter Internetanbieter oder wollen einen solchen vorschlagen? Bitte wenden Sie sich via E-Mail an uns.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.