Die digitale Zukunft ist grün: Die Stadt Lippstadt bekommt Glasfaser von Unsere Grüne Glasfaser

22. Juni 2023

Lippstadt/München, 22.06.2023: In der Stadt Lippstadt werden weitere Weichen für die digitale Zukunft gestellt. Die Stadtverwaltung erhielt für den fast flächenmäßig vollständigen Ausbau der örtlichen digitalen Infrastruktur mit leistungsfähiger Glasfaser ein Angebot von Unsere Grüne Glasfaser (UGG). Der Ausbau durch UGG erfolgt eigenwirtschaftlich, d. h. für Lippstadt entstehen für die Errichtung und den Betrieb des neu verlegten Glasfasernetzes keinerlei Kosten. Es werden auch keine Zuschüsse oder Steuergelder in Anspruch genommen.

Eingebettet zwischen dem Sauerland und dem Münsterland, gilt die malerische Stadt Lippstadt als das “Venedig” in Nordrhein-Westfalen. Die dort aktuell vorhandene digitale Infrastruktur ist den heutigen und künftigen Anforderungen der Gigabitgesellschaft allerdings in großen Teilen nicht mehr gewachsen. Damit lange Ladezeiten, geringe Surfgeschwindigkeiten oder sogar Ausfälle des Internets bald der Vergangenheit angehören, freuen sich die Stadtvertretenden gemeinsam mit Bürgermeister Arne Moritz über das Angebot von UGG. Das Glasfaserunternehmen implementiert in bisher unversorgten Gebieten in Lippstadt eine moderne und zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur direkt bis ins Haus oder in die Wohnung (Fiber To The Home, kurz FTTH).

„Wir freuen uns sehr über die Zusammenarbeit mit UGG und blicken nun optimistisch in die digitale Zukunft. Denn mit dem weiteren Glasfaserausbau können wir nicht nur Verbindungsschwierigkeiten im Homeoffice ausschließen, wir steigern mit der digitalen Infrastruktur auch die Attraktivität unserer Stadt. Nach Abschluss des Projekts verfügen, zusammen mit den anderen Anbietern, nahezu alle Haushalte in Lippstadt über ein Glasfaserangebot“, sagt Bürgermeister Arne Moritz.

Zum geplanten Bauverfahren

Das Glasfasernetz bis in die Häuser/Wohnungen (FTTH = Fiber To The Home) von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“, PoP) bis zum Haus der Anwohner:innen, die diesen beauftragt haben. Dabei werden sowohl Ein- als auch Mehrparteienhäuser angeschlossen. Es werden modernste Bautechniken eingesetzt, um die unterirdische Verlegung in sehr kurzer Zeit, umweltverträglich und ohne große Einschränkungen für die Bürger:innen zu realisieren. Das heißt, dass in enger und frühzeitiger Absprache mit den Fachdiensten der Stadtverwaltung, insbesondere dem Tiefbauamt, Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf der Baumaßnahmen innerhalb der Kommune weiterhin gewährleisten.

„Wir freuen uns sehr, dass Lippstadt das Glasfaserausbauprojekt der UGG unterstützt. Als starker Partner übernehmen wir nun die notwendigen Arbeiten, um eine leistungsfähige digitale Infrastruktur zu verlegen und den Haushalten und Unternehmen eine schnelle Internetverbindung auf Glasfaserbasis zu ermöglichen“, so Ralf Stratmann, Head of Expansion Region North.

Die Vorteile von Glasfaserleitungen direkt bis ins Haus

In vielen Orten in ländlich geprägten Regionen wird die vorhandene digitale Infrastruktur den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Ein Breitbandnetz auf Glasfaserbasis hat den Vorteil, dass es leistungsstärker ist als herkömmliche Kupferleitungen (DSL). Es ermöglicht spielend Internetgeschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s. So werden bessere Möglichkeiten beispielsweise für Homeoffice geschaffen, die sich auf demselben Niveau bewegen wie in Städten und Ballungsräumen.

Ausblick für weitere Regionen in Deutschland

Der Stadt Lippstadt werden noch viele weitere Ortschaften auch außerhalb des Kreises Soest folgen. Mit einem Investitionsvolumen von über 5 Mrd. Euro will UGG in den kommenden Jahren mehr als zwei Millionen deutsche Haushalte in ländlich geprägten Regionen mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen mit Glasfasertechnologie ausstatten und einen energieeffizienten Betrieb des Netzes gewährleisten. Dieser Ausbau ist nicht nur für die ländlich geprägten Regionen in Deutschland essenziell, sondern leistet zudem einen wichtigen Beitrag zum Plan der Bundesregierung, bis 2025 eine solide Gigabit-Internet-Infrastruktur in ganz Deutschland bereitzustellen.

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Abgebildete Personen v.l.n.r.: Birgit Schäpermeier (Fachdienst Organisation), Andreas Flaßkamp (Fachdienstleiter Organisation), Lisa Hönisch (EY etventure – Ernst & Young GmbH), Heinrich Horstmann (Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen), Arne Moritz (Bürgermeister), Alfons Strümper (Fachdienstleiter Straßenbau)

Über Unsere Grüne Glasfaser  
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica. Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden, sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.   

  

Pressekontakt: 

Unsere Grüne Glasfaser  

Presseagentur – LHLK für UGG  

M: ugg@lhlk.de   

T.: 0049 (0) 89.72 01 87. 270

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des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

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Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.