Unsere Grüne Glasfaser

Glasfaser für zuhause, für die Wirtschaft, für ganze Kommunen

Der Glasfaseranschluss für Ihre Region

Wir planen und bauen Glasfasernetze (FTTH) in ländlichen Gemeinden aus – mit dem Ziel, die moderne Glasfasertechnologie allerorts anzubieten. Gemeinsam für ultraschnelles und zuverlässiges Internet.

Keine Nachfragebindung

Unser Ziel

Ein flächendeckender Glasfaserausbau in ländlichen Regionen für die Gleichstellung der digitalen Infrastruktur.

Qualität

Das Besondere

Wir sind netzneutral, d. h., es besteht eine freie Wahl des Internetanbieters in den jeweiligen Regionen.

Privatkunde

Ihre Vorteile

Mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft für Ihre Region.

Sie suchen weitere Informationen zum Thema Glasfaser?

Erfahren Sie alles über die Technologie der digitalen Zukunft.

RP BW BY SN ST TH HE NW HH SH BE MV BB NI HB SL

Bauen wir auch in Ihrer Region aus?

Geben Sie Ihren Gemeindenamen ein und finden Sie alle relevanten Informationen zum Glasfaserausbau.
Bundeland 2
Baden-Württemberg

Kernen im Remstal

71394
Baden-Württemberg

Freudental

Baden-Württemberg

Löchgau

Baden-Württemberg

Gaildorf

Hessen

Aarbergen

65326
Baden-Württemberg

Gingen an der Fils

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Unsere kooperierenden Internetanbieter

Wir stellen Ihnen ein neutrales Netz zu Verfügung, Sie wählen Ihren Wunschtarif bei einem unserer Partner.

Wie kommt Glasfaser in Ihre Gemeinde?

So einfach und unkompliziert verlegen wir die Glasfaser-Infrastruktur.

Anstehende Informations­veranstaltungen

Weitere Informationen rund um den Glasfaserausbau in Ihrer Region erfahren Sie bei unseren Informationsveranstaltungen.

Zeitz
am 20.11.24 | 19:00 Uhr
Kressbronn am Bodensee
am 21.11.24 | 19:00 Uhr
Kuchen
am 27.11.24 | 19:00 Uhr
Gingen an der Fils
am 28.11.24 | 19:00 Uhr
Gaildorf
am 02.12.24 | 19:00 Uhr
Aarbergen
am 04.12.24 | 19:00 Uhr
Home

Highspeed-Anschluss für Ein- bis Dreifamilienhäuser

Als Mieter:in oder Eigentümer:in eines Ein- bis Dreifamilienhauses erfahren Sie hier alles rund um den Glasfaser-Hausanschluss für Ihre Immobilie.

Mehrfamilienhahus

Highspeed-Anschluss für Mehrfamilienhäuser

Als Mieter:in oder Eigentümer:in eines Mehrfamilienhauses erfahren Sie hier alles rund um den Glasfaser-Hausanschluss für Ihre Immobilie.

Verfügbarkeit an Ihrer Adresse prüfen

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.