Für die Erschließung eines Mehrfamilienhauses benötigen wir das Einverständnis der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, der Vermieterin bzw. des Vermieters oder einer vertretungsberechtigten Person für die baulichen Tätigkeiten. Wir erschließen grundsätzlich alle Wohneinheiten der Mehrfamilienhäuser – unabhängig davon, ob die Bewohner:innen der Gebäude zu diesem Zeitpunkt einen Internetvertrag mit einem unserer Partner abgeschlossen haben.
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