Der Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Das Unternehmen Unsere Grüne Glasfaser GmbH , Co. KG ist ein bei der Bundesnetzagentur gem. § 5 TKG (Telekommunikationsgesetz) gelisteter Telekommunikationsdienstleister. Als solches verfügen wir – gem. §§ 125, 126 TKG in Verkehrswegen und nach § 134 TKG auf Grundstücken – über das Recht zur Verlegung von sog. Telekommunikationslinien, also unter- oder oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlagen.
Dennoch gehen wir als UGG in der Regel einen anderen Weg: Wir informieren Eigentümer frühzeitig und suchen eine einvernehmliche Lösung, etwa zur genauen Leitungsführung oder zum Zugang zum Haus. So lassen sich praktische Fragen und individuelle Wünsche besser berücksichtigen. Für Detailfragen zu Rechten und Pflichten kann es sinnvoll sein, die entsprechenden Gesetzestexte oder eine rechtliche Beratung heranzuziehen.
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