Vermieter können den Glasfaserausbau durch die UGG kaum noch ablehnen, da der Gesetzgeber den Ausbau von Hochkapazitätsnetzen als privilegierte Modernisierung einstuft Tagesschau: Recht auf schnelles Internet. Für Mieter:innen bedeutet das mehr Wahlfreiheit bei Anbietern. Die Kosten für die Glasfaser können unter bestimmten Bedingungen über ein sog. Bereitstellungshonorar mieterengel.de: Kosten-Umlage umgelegt werden.
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