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Glasfaser für Ihr Zuhause.

Um Sie zu Ihrem Anschluss persönlich vor Ort zu beraten, benötigen wir die folgenden Angaben.

In 3 Schritten zum Glasfaser­anschluss.

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Glasfaser
Beauftragung
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Wir verlegen und installieren den für Sie passenden Glasfaser-Hausanschluss. Wir helfen Ihnen auch bei der Suche nach einem Tarif, den Sie dann direkt mit dem Internetanbieter abschließen.

Online-Bewerbung
Aktivierung durch Ihren Internetanbieter

Sobald der Bau unseres Netzes in Ihrer Kommune abgeschlossen ist, folgt die Aktivierung durch den Internetanbieter. Nun können Sie Ihren Anschluss umfassend nutzen.

Ihre Vorteile mit unserer Glasfaser

Mit Lichtgeschwindigkeit durch das Netz – neue Möglichkeiten für Ihr Zuhause mit bis zu 1.000 Mbit/s

Stabile Datenübertragung, keine Unterbrechungen und Störungen – Sie erhalten die Bandbreite, die Sie auch tatsächlich gebucht haben

Wir sind Glasfaser.

Glasfaser für alle

Flächendeckender Glasfaserausbau in ländlichen Regionen zur Gleichstellung der digitalen Infrastruktur. In den nächsten 5 Jahren möchten wir 2,2 Mio. Haushalte anschließen.

Offenes Netz

Wir als UGG schließen Ihr Gebäude an das Glasfasernetz an. Sie können die bei Ihnen verfügbaren Internetanbieter dank unserer offenen Netzinfrastruktur frei wählen.

Gemeinsam stark

Wir sind ein Joint Venture des Telekommunikationkonzerns Telefónica und des globalen Versicherungskonzern Allianz. So bündeln wir technisches Know-how und Finanzkraft, um die Glasfaser eigenwirtschaftlich zu Ihnen zu bringen.

Unsere kooperierenden Internetanbieter

Wir stellen Ihnen ein neutrales Netz zu Verfügung, Sie wählen Ihren Wunschtarif bei einem unserer Partner.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.