Aktuelle News zum Glasfaserausbau in Veldenz

München
30. Mai 2021

Wir freuen uns sehr, dass die Gemeinde Veldenz demnächst einen großen Schritt in die digitale Zukunft geht. Und es geht schon bald los: Die Bauarbeiten werden bald beginnen und sollen noch dieses Jahr abgeschlossen sein. Schnallen Sie sich an und seien Sie dabei.

•    Bauplanung: Unser Technik-Team erstellt derzeit – Straße für Straße – einen detaillierten Plan für die Verlegung der Leitungen

•    Information: In etwa 5 Wochen wird eine digitale Veranstaltung für die Einwohner*innen von Veldenz stattfinden. Dazu können Sie sich später über diese Seite anmelden.

  1. Informationen über die Glasfaser und wie Sie zu Ihnen kommt
  2. Informationen zu den verfügbaren Tarifen
  3. Wir beantworten Ihre Fragen

•    Beratung: Unsere Experten sind nach der Veranstaltung vor Ort, um Sie auf Wunsch persönlich zu beraten und alle noch offenen Fragen zu beantworten.
•    Abstimmung: Im Rahmen einer technischen Hausbegehung definieren wir gemeinsam mit Ihnen, den besten Platz für die Hauseinführung und die Geräteinstallation
•    Ausführung: Noch in diesem Jahr soll der Ausbau in Veldenz abgeschlossen sein und Sie können mit Highspeed im Internet surfen – verlässlich, schnell, zukunftssicher

Ihr Team von Unsere Grüne Glasfaser

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.