Auf dem Weg in die digitale Zukunft: Start des Glasfaserausbaus in Ulfen

17. Juli 2023

Sontra/München, 14.07.2023: Der Glasfaserausbau in der hessischen Stadt Sontra ist im vollen Gange: Nachdem sich die Stadt für den Ausbau der örtlichen digitalen Infrastruktur mit leistungsfähiger Glasfaser durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG) entschieden hat, begann der Ausbau des Glasfasernetzes bereits Anfang Mai in einigen Stadtteilen Sontras. Am 13. Juli startete der Ausbau im Ortsteil Ulfen offiziell mit dem ersten Spatenstich in der Kurzackerstraße 21, wo auch der Hauptverteiler steht. Zuvor wurden im Rahmen einer Ortsbegehung bereits die idealen Standorte für die drei zentralen Hauptverteilerpunkte (sog. „Point of Presence“; kurz: PoP) identifiziert. Von hier aus führen die Leitungen dann, je nach Beauftragung, in die einzelnen Häuser und Wohnungen.

Gerne können Sie das ebenso beiliegende Bildmaterial redaktionell verwenden. Als Bildnachweis nutzen Sie bitte: © Unsere Grüne Glasfaser

Abgebildete Personen v.l.n.r.: Daniel Jimenez (Regional Manager von Firma Zener Telekom), Aleksa Bajic (Deployment Manager UGG), Thomas Eckhardt (Bürgermeister von Sontra), Ralf Stratmann (Head of Expansion Region North UGG)

Der Spatenstich am 13. Juli markierte den symbolischen Startschuss für die Bauarbeiten in Ulfen. Neben Thomas Eckhardt, Bürgermeister der Stadt Sontra, begleiteten Aleksa Bajic, Deployment Manager von UGG, sowie Ralf Stratmann, Head of Expansion Region North bei UGG und Daniel Jimenez, Regionaler Projektleiter von der Firma Zener Telekom, das Ereignis.

Bürgermeister Thomas Eckhardt betont: „Wir freuen uns, dass der Glasfaserausbau nun startet und neben der Kernstadt die 12 Stadtteile von Sontra mit leistungsfähiger Glasfaser von Unsere Grüne Glasfaser ausgestattet werden. Von der Glasfasertechnologie profitieren nicht nur unsere Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die hier ansässigen sowie ansiedlungswilligen Unternehmen. Das Tolle neben dem Glasfaserausbau ist, dass durch dieses so wichtige Infrastrukturprojekt für uns als Stadt keinerlei Kosten für den Ausbau durch die Kommune aufzubringen sind.“ 

Aleksa Bajic, Deployment Manager von UGG, ergänzt: „Wir freuen uns sehr, dass sich Sontra für einen Ausbau mit UGG entschieden hat. Als starker Partner übernehmen wir nun die notwendigen Arbeiten, um zügig leistungsfähige digitale Infrastruktur in die Stadt zu bringen.“

Dank des Glasfaserausbaus gehören lange Ladezeiten und geringe Surfgeschwindigkeiten bald der Vergangenheit an und die Einwohner:innen können sich auf eine leistungsfähige digitale Glasfaserinfrastruktur freuen.

Schnelles Internet dank Glasfaser-Infrastruktur 

Bürger:innen, die Interesse an einem Glasfaser-Hausanschluss haben, können sich an den in Sontra verfügbaren Internetanbieter o2 unter o2.de/glasfaser wenden. Für die Beantragung eines Glasfaser-Hausanschlusses kann der Kundenservice direkt per E-Mail an glasfaser@telefonica.com oder am Telefon unter 0800 900 10 80 kontaktiert werden.

Zum Bauverfahren

Das Glasfasernetz bis in die Häuser/Wohnungen (FTTH = Fiber To The Home) von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“, PoP) bis zum Ein- oder Mehrparteienhaus der Anwohner:innen, die diesen beauftragt haben. Es werden modernste Bautechniken eingesetzt, um die unterirdische Verlegung umweltverträglich und in sehr kurzer Zeit zu realisieren. Die Arbeit verläuft mit möglichst geringen Einschränkungen für Bürger:innen. Das heißt, dass in enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt derartige Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Kommune weiterhin gewährleisten. So wird Schritt für Schritt das Netz der Zukunft gebaut, für das beim Spatenstich am 13. Juli 2023 der erste sichtbare Auftakt für den Ausbau gesetzt wurde.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.