Baden-Württemberg wird vernetzt

München
10. Mai 2021

Die Anzahl der Gemeinden, die von UGG mit einem Fiber-to-the-home (FTTH)-Netz versorgt werden, wächst stetig. Nach Gesprächen mit den jeweiligen Gemeinderäten gehören nun auch die Baden-Württembergische Gemeinden Weisweil im Landkreis Emmendingen und Gottenheim im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zu den neuen Ausbaugebieten der UGG.

Glasfaserausbau ohne große bauliche Einschränkungen

UGG versorgt diese und weitere Gemeinden in ganz Deutschland mit nachhaltigem, zuverlässigem Glasfasernetzwerk. Und ermöglicht damit auch Orten, die bisher schlecht angebunden sind, stabilen und sicheren Zugang zum Internet und damit zum Anschluss an die digitale Infrastruktur Deutschlands. Durch die innovative, von UGG eingesetzte Technologie, werden alle Kabel und Leerrohre zwar vollständig erdverlegt, Tiefbauarbeiten, die mit großen Einschränkungen für die Gemeindebewohner*innen verbunden wären, sind aber nicht nötig. Meist werden die kleinen Gräben, die zur Verlegung nötig sind, noch am selben Tag wieder zugeschüttet.

Von der Utopie zur Realität

“Vor ein paar Wochen war es noch eine Utopie”, sagte der Bürgermeister von Weisweil, Michael Baumann, zu dem geplanten Netzausbau. Nun kann er seinen Bürger*innen danke UGG eine schnelle Internetverbindung garantieren.

Weitere Gemeinden sind bereits im Gespräch

Neben Weisweil und Gottenheim ist UGG noch mit weiteren Gemeinden aus der Region im Gespräch. Außerdem haben zum Teil schon die ersten Bauarbeiten in Nachbargemeinden wie Bahlingen, Malterdingen, Riegel und Wyhl begonnen. Über den Fortgang der Ausbauten informiert auch die Lokalpresse.


Die umweltverträgliche Glasfaser

Ziel von UGG ist es, ein Netzwerk anzubieten, das die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-Internet auf Basis nachhaltiger Glasfasertechnologie für Endkund*innen ermöglicht. Dazu setzt UGG hochmoderne Glasfasertechnologie ein, die sich nur minimal auf die Umwelt auswirkt. Glasfaser verbraucht 60% weniger Energie als bisherige Kupfernetze. Glasfaserkabel werden zügig, unkompliziert und vor allem ohne große Baustellen verlegt; der FTTH-Zugang garantiert eine direkte Anbindung. So können alle Regionen an leistungsfähige und stabile digitale Infrastruktur angeschlossen werden.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.