Digitalpolitiker 2024: BREKO zeichnet Dahlheimer Bürgermeister aus

22. April 2024

Dahlheim/Wiesbaden, 22.04.2024:  Auch in diesem Jahr zeichnet der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) gemeinsam mit Unsere Grüne Glasfaser (UGG) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für die Förderung das Glasfaserausbaus und der Digitalisierung aus. Marco Jost, Bürgermeister der Gemeinde Dahlheim, darf sich ab sofort BREKO „Digitalpolitiker“ nennen. Verliehen wurde ihm die Auszeichnung von Roman Skrodzki, Referent für Kommunalpolitik beim BREKO, im Rahmen der fiberdays 2024.

Seit 2019 ist Marco Jost Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dahlheim im Rhein-Lahn Kreis in Rheinland-Pfalz. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht die Digitalisierung und so den Glasfaserausbau in seiner Gemeinde entscheidend voranzutreiben. “Ich freue mich sehr über die Anerkennung“, so Marco Jost über die Auszeichnung. „Der Ausbau von Glasfaser in unserer Gemeinde ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur hier in Dahlheim. Mit schnellem und zuverlässigem Internet schaffen wir nicht nur bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für unsere Bürgerinnen und Bürger, sondern stärken auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer ganzen Region im digitalen Zeitalter.”

BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: „Die erfolgreiche Versorgung einer Kommune mit digitaler Infrastruktur beginnt immer bei Bürgermeister oder Bürgermeisterin. Mit der Auszeichnung zum BREKO ‚Digitalpolitiker‘ würdigen wir Marco Josts herausragendes Engagement für die Digitalisierung von Dahlheim. Damit geht er als Vorbild für den Glasfaserausbau in weiteren Städten und Gemeinden voran.“

Digitalpolitische Impulse setzen

Der BREKO hat die Initiative „Ausgezeichnete:r Digitalpolitiker:in“ ins Leben gerufen, um Deutschlands engagierteste Digitalpolitiker:innen auszuzeichnen, die in ihrer politischen Arbeit wichtige digitalpolitische Impulse setzen. Die Auszeichnung erfolgt im Rahmen der Initiative „Fiber for Future“. Ziel der Initiative ist es, die Bedeutung der Digitalpolitik und der digitalen Infrastruktur für alle Politikbereiche hervorzuheben.

Jörn Schoof, Chief Commercial Officer (CCO) bei UGG sagt: „Wir freuen uns, dass der BREKO diese wichtige Auszeichnung regelmäßig an von uns dafür nominierte Politiker:innen vergibt.  Die BREKO Digitalpolitiker:innen haben erkannt, wie wichtig das Thema Glasfaser im Alltag der Gemeinden ist und was für einen positiven Einfluss ein schnelles Glasfasernetz hat. Wir als Unsere Grüne Glasfaser möchte mit der Nominierung dieser Politiker:innen ein Zeichen für die gesellschaftliche Relevanz des Glasfaserausbaus setzen. Denn dieser trägt besonders in ländlichen Regionen dazu bei, die digitale Teilhabe in unserer Gesellschaft zu garantieren, die Chancengleichheit zu fördern und am Ende die Lebensqualität der Bürger:innen insgesamt zu verbessern.“

Bild von links nach rechts:

Roman Skrodzki, Referent für Kommunalpolitik · BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. ; Marco Jost, Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dahlheim; Jörn Schoof, Geschäftsführer Unsere Grüne Glasfaser

Über den BREKO

Als führender Glasfaserverband mit mehr als 490 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen für mehr als die Hälfte des Ausbaus von Glasfaseranschlüssen in Deutschland verantwortlich. Die mehr als 250 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dafür haben sie im Jahr 2022 4 Mrd. Euro investiert. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.

Über Unsere Grüne Glasfaser 
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica. Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden, sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.  

Pressekontakt:

Unsere Grüne Glasfaser 

M: communications@ugg.tech

WE Communications (Agenturkontakt):

WE-UGG@we-worldwide.com

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.