Gemeinsam in die Zukunft mit UGG

München
7. Juli 2021

Unsere Grüne Glasfaser (UGG), Spezialist im Auf- und Ausbau von Fibre to the Home (FTTH) Glasfasernetzwerken tritt in Zukunft auch als UGG mit dem Zusatz „powered by Allianz“ auf.

Mit diesem Co-Branding betonen die Partner ihre gegenseitige Unterstützung bei der Realisierung zukünftiger Infrastrukturprojekte.

Das Joint Venture UGG will in den kommenden Jahren mehr als zwei Millionen deutsche Haushalte in ländlichen und halbländlichen Regionen mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen auf Glasfaserbasis ausstatten.


Logo mit Zusatz

Ab sofort ergänzt der Zusatz powered by Allianz den bekannten UGG-Schriftzug. Dabei steht die „Power“ im Namen nicht nur für leistungsstarke Glasfaserverbindungen, die die Partner Telefónica und Allianz gemeinsam über die UGG schaffen wollen, sondern auch für Finanzstärke und Erfahrung. Durch die nun auch visuelle Unterstützung der Allianz gewinnt UGG weiter an Treibkraft und Stärke für ihre Mission, den Glasfaserausbau in den noch unterversorgten Gebieten Deutschlands in die Tat umzusetzen.


Nicht nur Finanzkraft, sondern auch Erfahrung

Die meisten Menschen kennen die Allianz als zuverlässigen Partner für Versicherungs- und Vorsorgeleistungen. Doch der interne Purpose der Allianz We Secure Your Future ist nicht allein auf das Versicherungsgeschäft beschränkt. Seit 1890 arbeitet die Allianz weltweit daran, ihren Kunden Sicherheit und Zuversicht für die Zukunft zu geben. Schon seit Jahren investiert die Allianz Capital Partners (ACP) daher für die Allianz Versicherungsgesellschaften in zukunftsweisende Projekte. So begleitet sie aktuell mehrere Projekte zum Glasfaserausbau in ländlichen Gebieten, wie z.B. in Österreich und Frankreich. Als viertgrößter Infrastrukturinvestor weltweit1 bringt die Allianz somit nicht nur ihre Finanzkraft in die Zusammenarbeit mit UGG ein, sondern auch ihre langjährige und hohe Expertise aus vorangegangenen Projekten, um den Aufbau einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur im Transformationsprozess zur modernen Gigabit-Gesellschaft zu begleiten. 

“Wir freuen uns, mit Allianz und Telefónica zwei überaus starke Partner an unserer Seite zu haben. Das gibt nicht nur unserer Mission Auftrieb, sondern ist ein klares Zeichen für die herausragende Bedeutung nachhaltiger digitaler Infrastrukturen in Deutschland“, sagt Jens Prautzsch, CEO von UGG.

Die Stärken der Allianz ergänzen sich hervorragend mit denen von Telefónica. Als strategischer und operativer Partner von UGG bringt Telefónica ein umfangreiches Fachwissen in Bezug auf die Einführung und den Betrieb von groß angelegten FTTH-Netzen mit. So hat Telefónica rund 50 Millionen Haushalte in ganz Spanien und Lateinamerika mit schnellem und zuverlässigem FTTH-Glasfaserzugang versorgt.  Dieses Fachwissen, auf dass sich UGG stützt, war und wird auch weiterhin das Herzstück der gemeinsamen Unternehmung sein und schuf die Voraussetzung dafür, dass UGG seinen ersten Meilenstein in Rekordzeit erreichen konnte: den Ausbau einer Gemeinde in weniger als vier Monaten.

Am 7. Juli 2021 feiert Maring-Noviand, eine Gemeinde aus der Moselregion, als erste Stadt ihren Anschluss an das UGG-Netz. Die erste Kundin ging am 22. Juni live.


Über Unsere Grüne Glasfaser

Als neutraler unabhängiger Netzanbieter wird UGG lokale Glasfasernetze in unterversorgten ländlichen und halbländlichen Gebieten in ganz Deutschland verlegen und allen Telekommunikationsanbietern einen FTTH (Fiber To The Home)-Großhandelszugang bereitstellen, damit diese entsprechende Dienste ihren Endkunden anbieten können. UGG hat auch ökologische Vorteile durch einen energieeffizienten Betrieb (FTTH verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze einschließlich Vectoring-DSL) und die Ermöglichung des Übergangs zu Glasfaser in den Bereitstellungsgebieten. 

UGG ist ein Joint Venture der Allianz Group und der Telefónica Group, die jeweils 50 % der Anteile im Rahmen eines Co-Control-Governance-Modells halten.

Die Allianz, einer der weltweit führenden Finanzdienstleister, bringt als langfristiger Investor Erfahrung aus mehreren Glasfaser-Investitionen, Finanzkraft und Expertise sowie eine starke lokale Präsenz mit.

Telefónica, einer der größten Telekommunikationsdienstleister der Welt, verfügt über umfangreiche technische Möglichkeiten und Know-how beim Aufbau und Betrieb von Glasfasernetzen, das sich bereits in vielen Ländern bewährt hat.

1 The Global Investor 50, in: „Infrastructure Investor“ Juni 2021- Ausgabe, https://www.infrastructureinvestor.com/gi-50-meet-infras-topinstitutional-investors/; das Ranking basiert auf dem Marktwert der privaten Infrastruktur-Investitionsportfolios, sowohl über von Dritten verwaltete Vehikel als auch über Direktinvestitionen.

Weitere Informationen unter www.unseregrueneglasfaser.de


Pressekontakt:

Unsere Grüne Glasfaser

Presseagentur – LHLK for UGG

M: ugg@lhlk.de

T:  +49 – (0)30 – 40 00 652 – 24

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.