Glasfaser für Hemer: Baustart hat begonnen  

12. Juni 2024

Hemer, 12.06.2024: Schon bald entsteht in Teilen von Hemer das leistungsstarke Glasfasernetz von Unsere Grüne Glasfaser (UGG). Die Bauarbeiten für die neue Glasfaserinfrastruktur im Stadtteil Westig haben am 07.06.2024 begonnen.

Lange Ladezeiten, geringe Surfgeschwindigkeiten oder gar Internetausfälle gehören in Hemer schon bald der Vergangenheit an. Das Glasfaserunternehmen Unsere Grüne Glasfaser (UGG) baut in Hemer seit dem 07.06.2024 ein leistungsfähiges Glasfasernetz.  

Infos zum geplanten Bauverfahren 

Das Glasfasernetz von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“, PoP) bis zum Haus der Anwohner:innen. Es werden wo möglich modernste Bautechniken eingesetzt, um die unterirdische Verlegung umweltverträglich und in sehr kurzer Zeit zu realisieren. Die Arbeit verläuft dabei mit möglichst geringen Einschränkungen für Bürger:innen. Das heißt, dass in enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Kommune weiterhin gewährleisten. 

Damit Hemer möglichst zügig an das schnelle Netz angeschlossen wird, wartet UGG nicht erst auf den Abschluss einer Mindestanzahl an Nutzungsverträgen (sog. Vorvermarktungsquote). In der Angebotsphase werden die Bürger:innen mit dem Projekt vertraut gemacht und können alle ihre Fragen stellen. Dann beginnt UGG direkt mit dem Netzausbau. Wenn Sie das schnelle Netz von UGG nutzen wollen, müssen Sie einen Vertrag mit einem der verfügbaren Internetanbieter abschließen 

Kontaktmöglichkeiten 

Sollten Sie Fragen zum Glasfaserausbau oder ähnlichen Themen haben, schildern Sie Ihr Anliegen idealerweise über das Kontaktformular auf der UGG-Website: Kontaktmöglichkeiten – Unsere Grüne Glasfaser (unseregrueneglasfaser.de) – so können die zuständigen Personen gezielt auf Ihre Fragen eingehen. Oder nutzen Sie zudem auch gerne die UGG-Hotline unter 0800 410 1 410. 

Über Unsere Grüne Glasfaser  
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica. Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden, sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.   

  

Pressekontakt: 

Unsere Grüne Glasfaser  

M: communications@ugg.tech 

WE Communications (Agenturkontakt):  
WE-UGG@we-worldwide.com

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.