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Glasfaseranschluss: Wer trägt die Kosten – Mieter oder Vermieter?

Älteres Paar bespricht Informationen zu Glasfaseranschlüssen am Tisch, um die Vorteile von schnellerem Internet zu erkunden.

In unserer zunehmend digitalisierten Welt wird ein Glasfaseranschluss mehr und mehr zur Grundversorgung – auch in Mietwohnungen. Doch bei der Frage, wer die Kosten von Glasfaser übernimmt, Mieter oder Vermieter, scheiden sich oft die Geister. Ob Sie als Mieter auf der Suche nach schnellem Internet sind oder als Vermieter Ihre Immobilie aufwerten möchten, in diesem Artikel klären wir: Wer trägt welche Kosten für den Glasfaseranschluss als Mieter oder Vermieterin? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen spielen eine Rolle? Sie erfahren, welche Vorteile oder Herausforderungen es mit Glasfaseranschlüssen gibt.

Glasfaser für zuverlässiges Internet mit Lichtgeschwindigkeit

Die Digitalisierung hat nicht nur die Art und Weise verändert, wie wir kommunizieren und arbeiten, sondern auch, wie wir leben und wohnen. Streaming-Dienste, Internet-TV, Online-Spiele, Telemedizin oder arbeiten und studieren im Homeoffice gehören für viele von uns zum Alltag. Ein schneller und zuverlässiger Internetzugang ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit hierfür. Dabei haben Glasfaseranschlüsse die Nase vorn: Sie ermöglichen erheblich schnellere Datenübertragungsraten, sind zuverlässiger und energiesparender als traditionelle Kupferleitungen.

Doch während die Vorteile auf der Hand liegen, bleibt die Frage der Kostenübernahme für den Glasfaseranschluss ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Wer trägt nun die Kosten für die Installation eines Glasfaseranschlusses?

Vorteile eines Glasfaseranschlusses für Mieter und Vermieter

Ein Glasfaseranschluss kann den Wert einer Immobilie erheblich steigern und sie attraktiver für potenzielle Mieterinnen und Mieter machen. Gleichzeitig haben diese ein starkes Interesse daran, von den Vorteilen eines schnellen Internets zu profitieren, ohne unverhältnismäßig hohe Kosten tragen zu müssen.

Beide Parteien können von einem Glasfaseranschluss profitieren, jedoch mit unterschiedlichen Erwartungen und Verantwortlichkeiten:

  • Glasfaser-Vorteile für Mieterinnen und Mieter: Der offensichtlichste Vorteil ist die Geschwindigkeit, die Glasfasertechnologie bieten kann. Und zwar unabhängig davon, wie intensiv andere Menschen im Haus das Internet nutzen. Die Übertragungsraten bleiben konstant hoch, sie liegen weit über denen herkömmlicher DSL-Leitungen. Glasfaser ermöglicht reibungsloses Streaming hochauflösender Filme oder Videos, das problemlose Arbeiten im Homeoffice oder die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Unterbrechungen. Für viele ist ein schneller Internetzugang ein entscheidender Faktor bei der Wahl einer Wohnung. Insbesondere wenn Menschen von zu Hause arbeiten oder als gesamte Familie regelmäßig parallel online sind. Durch die höhere Zuverlässigkeit und Stabilität der Verbindung verbessert sich die Qualität und das eigene Erlebnis beim Surfen.
  • Glasfaser-Vorteile für Vermieterinnen und Vermieter: Eine Immobilie mit Glasfaseranschluss ist schon heute auf dem Mietmarkt attraktiver und kann höhere Mieteinnahmen erzielen. Darüber hinaus ist sie besser auf zukünftige technologische Entwicklungen vorbereitet, was ihren langfristigen Wert steigern kann. Schnelles und stabiles Internet ist für die Anmietung einer Wohnung oder die langfristige Mietdauer ein entscheidendes Kriterium. Vermieterinnen und Vermieter, die in Glasfaser investieren, heben sich mit ihrem Wohnangebot auf dem Markt ab und können interessante Zielgruppen ansprechen.
  • Glasfaser-Vorteile für alle: Zusätzlich zu den finanziellen Vorteilen gibt es auch ökologische Vorteile. Glasfaserleitungen sind energieeffizienter als Kupferleitungen, was nicht nur die Betriebskosten senkt, sondern auch zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks beiträgt. Vermieter und Mieterinnen können durch Glasfaseranschlüsse ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Mieter oder Vermieter? Wer zahlt für Glasfaser – rechtliche Grundlagen

Das deutsche Mietrecht enthält Regelungen, wer für die Kosten eines Glasfaseranschlusses aufkommen muss, basierend auf dem sog. TKMG (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz), das seit 1.12.2021 gilt.

Eine der Neuregelungen, die dieses Gesetz mit sich brachte, ist der Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Vermietende Eigentümer können die Kosten für TV-Kabelverträge künftig nicht mehr im Rahmen der Nebenkosten auf ihre Mieterinnen oder Mieter umlegen – dafür aber einen Teil der Kosten für den gebäudeinternen Glasfaserausbau.

Gibt ein Vermieter den Ausbau der Gebäudeinfrastruktur mit Glasfaser in Auftrag, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten hierfür im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen (das sog. „Glasfaserbereitstellungsentgelt“). Dieser Umlagebetrag ist allerdings gedeckelt – er darf pro Wohnung monatlich fünf Euro nicht überschreiten und ist in der Regel auf fünf Jahre begrenzt (höchstens neun Jahre). Alternativ können Vermieter für die erstmalige Installation eines Glasfaseranschlusses unter bestimmten Voraussetzungen eine Modernisierungsmieterhöhung durchführen (lt. § 555b Nr. 4a BGB).

Für solche Umlage von Modernisierungskosten gibt es jedoch strenge Vorgaben, u.a.:

  • Der Vermieter muss die Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich über die geplante Maßnahme und deren Kosten informieren.
  • Die zu erwartenden Mieterhöhungen muss klar und nachvollziehbar dargelegt sein.
  • Mieter haben dann das Recht, innerhalb eines Monats der Maßnahme zu widersprechen, wenn sie dadurch unzumutbar belastet werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die geplante Mieterhöhung unverhältnismäßig hoch ist im Vergleich zum Nutzen der Maßnahme.

Rechte und Pflichten der Mieter

Mieter haben im Zusammenhang mit der Installation eines Glasfaseranschlusses sowohl Rechte als auch Pflichten:

Ein zentrales Recht der Mieter ist es, über geplante Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig informiert zu werden. Diese Information muss klar und verständlich sein und alle relevanten Details zur Maßnahme und den daraus resultierenden Kosten beinhalten. Mieter haben das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist ihre Zustimmung zu verweigern, wenn sie der Meinung sind, dass die Maßnahme sie unverhältnismäßig belastet.

Mieter haben das Recht, ihren eigenen Internetanbieter zu wählen. Auch wenn der Vermieter den Glasfaserhausanschluss bereitstellt, ist der jeweilige Vertrag zwischen Mieter und Internetanbieter eine individuelle Angelegenheit. Beim offenen Glasfasernetz (open access) von UGG wählen Mieter ihren passenden Vertrag aus den verfügbaren Internetservice-Anbietern.

Andererseits haben Mieter die Pflicht, die Durchführung der Installationsarbeiten zu dulden, sofern diese rechtlich korrekt angekündigt und durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass sie den Zugang zu ihrer Wohnung für die notwendige Verlegung der Glasfaserkabel gewähren müssen.

Kostenstruktur eines Glasfaseranschlusses

In der Regel sind Mieter nicht verpflichtet, die Kosten der Installation direkt zu tragen, es sei denn, dies wurde vertraglich anders vereinbart. Der Vermieter kann die Miete infolge der Glasfaser-Modernisierung im bestimmten Rahmen erhöhen, was wiederum im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen muss.

Die Kosten für einen Glasfaseranschluss setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen.

  1. Installationskosten für die Verlegung der Glasfaserkabel bis zum Gebäude und gegebenenfalls bis zur einzelnen Wohnung. Diese Kosten können erheblich variieren, abhängig von der Lage des Gebäudes, der Anzahl der anzuschließenden Wohnungen und den technischen Gegebenheiten vor Ort. Oftmals bieten Telekommunikationsunternehmen spezielle Angebote an, um den Ausbau von Glasfasernetzen zu fördern, was die Kosten für einzelne Immobilienbesitzerinnen senken kann.
  2. Laufende Kosten. Sie fallen zusätzlich zu den oben genannten Installationskosten an, z.B. die monatlichen Gebühren für den Internetanschluss. Laufende Kosten werden in der Regel vom Mieter getragen, da sie Teil des individuellen Vertrags mit dem Internetanbieter sind. Vermieter sollten jedoch bei der Wahl des Anbieters darauf achten, dass die monatlichen Kosten für die Mieter erschwinglich bleiben und im Verhältnis zur gebotenen Leistung stehen.
  3. Ggf. Instandhaltung und Wartung der Glasfaserinfrastruktur. Auch wenn Glasfaserkabel weniger störanfällig sind als Kupferkabel, können dennoch gelegentlich Wartungsarbeiten erforderlich sein. Diese Kosten übernimmt in der Regel der Netzbetreiber. In bestimmten Fällen können sie auch auf den Vermieter oder Mieter umgelegt werden.

Tipps für Mieter und Vermieter zur Klärung der Kostenfrage bei Glasfaseranschlüssen

Damit die Frage der Kostenübernahme bei einem Glasfaseranschluss von Anfang erfolgreich geklärt ist, braucht es vor allem eine offene Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern. Ist dies nicht möglich, hilft unter Umständen die Beteiligung eines Mediators, einer Mediatorin zur Klärung möglicher Streitpunkte.

Vermieter sollten frühzeitig auf ihre Mieter zugehen und sie umfassend über die geplanten Maßnahmen informieren.

Mieter können sich aktiv in die Diskussion über die Kostenbeteiligung einbringen. Sie sollten beispielsweise prüfen, ob der bestehende Mietvertrag Regelungen enthält, die im Kontext der Modernisierung relevant sein könnten. Äußern Sie Fragen und Bedenken klar und machen Sie gegebenenfalls alternative Vorschläge zur Kostenverteilung.

Praxistipp:
Ob Mieterin oder Vermieterin, halten Sie alle Informationen – speziell alle zu erwartenden Kosten – schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden. So haben Sie später eine gute Grundlage für eventuelle Verhandlungen oder weiterführende Gespräche.

Glasfaser-Internet ist eine Investition in eine digitale Zukunft

Die Entwicklung von Technologien und die wachsende Nachfrage nach schnellem Internet werden den Druck auf Vermieter erhöhen, ihre Immobilien entsprechend aufzurüsten. Vermieter, die proaktiv handeln und in Glasfaseranschlüsse investieren, können nicht nur den Wert ihrer Immobilien steigern, sondern auch die Zufriedenheit ihrer Mieterinnen und Mieter erhöhen.

Ein Glasfaseranschluss ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer vernetzten und zukunftssicheren Wohnumgebung. Durch eine ausgewogene Kostenbeteiligung und eine kooperative Herangehensweise können Mieter und Vermieter gleichermaßen von den Vorteilen profitieren. Daher unser Tipp: Setzen Sie sich am besten frühzeitig mit den entsprechenden Herausforderungen und Möglichkeiten auseinander.

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Hinter diesem Beitrag steht das Team von Unsere Grüne Glasfaser – mit langjähriger Erfahrung im Glasfaserausbau und einem klaren Ziel: Zukunftssichere Netze für ganz Deutschland.

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