• Alles zum Glasfaseranschluss für

    Einfamilienhäuser

    Bewohner:innen & Eigentümer:innen, 1-3 Wohneinheiten

    Kommunen

    Entdecken Sie das Potenzial für Ihre Region

    Alles zum Internetvertrag

    Passende Internettarife

    von unseren Partnern

    Noch Fragen?

    FAQs & Downloads

    Bestellhotline

    089 201 945 31

    Ihre Gemeindeseite 

    Infos, Events, Aktuelles in Ihrer Gemeinde

    Glasfaserausbau

    Wie Glasfaser verlegt wird

    Unsere Ausbaugebiete

    Entdecken, wo wir planen und ausbauen

    FAQs & Downloads

    Antworten und Infomaterialien

    Alles zum Internetvertrag

    Passende Internettarife

    von unseren Partnern

    Noch Fragen?

    FAQs & Downloads

    Bestellhotline

    089 201 945 31

    Die Technik dahinter

    Glasfaser erklärt

    Wie alles funktioniert

    Mehr Lebensqualität

    Was Glasfaser bringt

    FAQs & Downloads

    Antworten und Infomaterialien

    Bestellhotline

    089 201 945 31

    Mehr über UGG

    Wer wir sind 

    Was uns ausmacht, was wir wollen

    Karriere

    Informationen für Bewerber:innen

    Pressebereich

    Informationen zu unserem Unternehmen

    FAQs & Downloads

    Antworten und Infomaterialien

    Bestellhotline

    089 201 945 31

    Servicehotline

    0800 410 1 410

    Kontakt
    Kontakt
    [btf_toggle]

    Glasfaseranschluss: Wer trägt die Kosten – Mieter oder Vermieter?

    Älteres Paar bespricht Informationen zu Glasfaseranschlüssen am Tisch, um die Vorteile von schnellerem Internet zu erkunden.

    In unserer zunehmend digitalisierten Welt wird ein Glasfaseranschluss mehr und mehr zur Grundversorgung – auch in Mietwohnungen. Doch bei der Frage, wer die Kosten von Glasfaser übernimmt, Mieter oder Vermieter, scheiden sich oft die Geister. Ob Sie als Mieterin auf der Suche nach schnellem Internet sind oder als Vermieter Ihre Immobilie aufwerten möchten, in diesem Artikel klären wir: Wer trägt welche Kosten für den Glasfaseranschluss als Mieter oder Vermieterin? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen spielen eine Rolle? Sie erfahren, welche Vorteile oder Herausforderungen es mit Glasfaseranschlüssen gibt.

    Glasfaser für zuverlässiges Internet mit Lichtgeschwindigkeit

    Die Digitalisierung hat nicht nur die Art und Weise verändert, wie wir kommunizieren und arbeiten, sondern auch, wie wir leben und wohnen. Streaming-Dienste, Internet-TV, Online-Spiele, Telemedizin oder arbeiten und studieren im Homeoffice gehören für viele von uns zum Alltag. Ein schneller und zuverlässiger Internetzugang ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit hierfür. Dabei haben Glasfaseranschlüsse die Nase vorn: Sie ermöglichen erheblich schnellere Datenübertragungsraten, sind zuverlässiger und energiesparender als traditionelle Kupferleitungen.

    Doch während die Vorteile auf der Hand liegen, bleibt die Frage der Kostenübernahme für den Glasfaseranschluss ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Wer trägt nun die Kosten für die Installation eines Glasfaseranschlusses?

    Vorteile eines Glasfaseranschlusses für Mieter und Vermieter

    Ein Glasfaseranschluss kann den Wert einer Immobilie erheblich steigern und sie attraktiver für potenzielle Mieterinnen und Mieter machen. Gleichzeitig haben diese ein starkes Interesse daran, von den Vorteilen eines schnellen Internets zu profitieren, ohne unverhältnismäßig hohe Kosten tragen zu müssen. In Mehrfamilienhäusern sind die Kosten für die Eigentümerinnen und Eigentümer naturgemäß höher als in Einfamilienhäusern, da im MFH auch Kosten für den Anschluss der einzelnen Wohnungen anfallen.

    Grundsätzlich lässt sich festhalten: Beide Parteien können von einem Glasfaseranschluss profitieren, jedoch mit unterschiedlichen Erwartungen und Verantwortlichkeiten:

    • Glasfaser-Vorteile für Mieterinnen und Mieter: Der offensichtlichste Vorteil ist die Geschwindigkeit, die Glasfasertechnologie bieten kann. Und zwar unabhängig davon, wie intensiv andere Menschen im Haus das Internet nutzen. Die Übertragungsraten bleiben konstant hoch, sie liegen weit über denen herkömmlicher DSL-Leitungen. Glasfaser ermöglicht reibungsloses Streaming hochauflösender Filme oder Videos, das problemlose Arbeiten im Homeoffice oder die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Unterbrechungen. Für viele ist ein schneller Internetzugang ein entscheidender Faktor bei der Wahl einer Wohnung. Insbesondere wenn Menschen von zu Hause arbeiten oder als gesamte Familie regelmäßig parallel online sind. Durch die höhere Zuverlässigkeit und Stabilität der Verbindung verbessert sich die Qualität und das eigene Erlebnis beim Surfen.
    • Glasfaser-Vorteile für Vermieterinnen und Vermieter: Eine Immobilie mit Glasfaseranschluss ist schon heute auf dem Mietmarkt attraktiver und kann höhere Mieteinnahmen erzielen. Darüber hinaus ist sie besser auf zukünftige technologische Entwicklungen vorbereitet, was ihren langfristigen Wert steigern kann. Schnelles und stabiles Internet ist für die Anmietung einer Wohnung oder die langfristige Mietdauer ein entscheidendes Kriterium. Vermieterinnen und Vermieter, die in Glasfaser investieren, heben sich mit ihrem Wohnangebot auf dem Markt ab und können interessante Zielgruppen ansprechen.
    • Glasfaser-Vorteile für alle: Zusätzlich zu den genannten Vorteilen gibt es auch ökologische Vorteile. Glasfaserleitungen sind energieeffizienter als Kupferleitungen, was nicht nur die Betriebskosten senkt, sondern auch zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks beiträgt. Vermieter und Mieterinnen können durch Glasfaseranschlüsse ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten.

    Wer zahlt für Glasfaser – Mieter oder Vermieter? Rechtliche Grundlagen

    Das deutsche Mietrecht enthält Regelungen, wer für die Kosten eines Glasfaseranschlusses aufkommen muss, basierend auf dem sog. TKMG (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz), das seit 1.12.2021 gilt.

    Eine der Neuregelungen, die dieses Gesetz mit sich brachte, ist der Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Vermietende Eigentümer können die Kosten für TV-Kabelverträge künftig nicht mehr im Rahmen der Nebenkosten auf ihre Mieterinnen oder Mieter umlegen.

    Gibt ein Vermieter den Ausbau der Gebäudeinfrastruktur mit Glasfaser in Auftrag, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten hierfür im Rahmen einer Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegen. Dieser Umlagebetrag ist allerdings stark gedeckelt und wird normalerweise nicht in der Praxis umgesetzt. Hierbei wären 8 Prozent der auf die Wohnung anfallenden Modernisierungskosten auf die Miete umlegbar. Alternativ können Vermieter für die erstmalige Installation eines Glasfaseranschlusses unter bestimmten Voraussetzungen eine Modernisierungsmieterhöhung durchführen (lt. § 555b Nr. 4a BGB).

    Für solche Umlage von Modernisierungskosten gibt es jedoch strenge Vorgaben, u.a.:

    • Ein Vermieter muss die Mieterinnen und Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich über die geplante Maßnahme und deren Kosten informieren.
    • Die zu erwartenden Mieterhöhungen muss klar und nachvollziehbar dargelegt sein.
    • Mieterinnen und Mieter haben dann das Recht, innerhalb eines Monats der Maßnahme zu widersprechen, wenn sie dadurch unzumutbar belastet werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die geplante Mieterhöhung unverhältnismäßig hoch ist im Vergleich zum Nutzen der Maßnahme.

    Rechte und Pflichten der Mieter

    Mieter haben im Zusammenhang mit der Installation eines Glasfaseranschlusses sowohl Rechte als auch Pflichten:

    Ein zentrales Recht von Mietern ist es, über geplante Modernisierungsmaßnahmen rechtzeitig informiert zu werden. Diese Information muss klar und verständlich sein und alle relevanten Details zur Maßnahme und den daraus resultierenden Kosten beinhalten. Mieterinnen und Mieter haben zudem das Recht, ihren eigenen Internetanbieter zu wählen. Auch wenn der Vermieter den Glasfaserhausanschluss bereitstellt, ist der jeweilige Vertrag zwischen Mieter und Internetanbieter eine individuelle Angelegenheit. Beim offenen Glasfasernetz (open access) von UGG wählen Mieterinnen und Mieter ihren passenden Vertrag aus den verfügbaren Internetservice-Anbietern.

    Andererseits haben Mieter die Pflicht, die Durchführung der Installationsarbeiten zu dulden, sofern diese rechtlich korrekt angekündigt und durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass sie den Zugang zu ihrer Wohnung für die notwendige Verlegung der Glasfaserkabel gewähren müssen.

    Kostenstruktur eines Glasfaseranschlusses

    In der Regel sind Mieter nicht verpflichtet, die Kosten der Installation direkt zu tragen, es sei denn, dies wurde vertraglich anders vereinbart. Der Vermieter kann die Miete infolge der Glasfaser-Modernisierung im bestimmten Rahmen erhöhen, was wiederum im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen muss.

    Im Ausbaugebiet von Unsere Grüne Glasfaser (UGG) setzen sich die Kosten für einen Glasfaseranschluss aus mehreren Komponenten zusammen:

    1. Installationskosten für die Verlegung der Glasfaserkabel bis zum Gebäude und gegebenenfalls bis zur einzelnen Wohnung. Diese Kosten können erheblich variieren, abhängig von der Art des Gebäudes (Einfamilienhaus mit bis zu 3 Wohneinheiten oder Mehrfamilienhaus mit mehr als 4 Wohneinheiten?), der Lage des Gebäudes, der Anzahl der anzuschließenden Wohnungen und den technischen Gegebenheiten vor Ort.
      • Im Einfamilienhaus bis zu 3 Wohneinheiten: Während der sog. Angebotsphasen ist der Glasfaseranschluss ins Haus oft kostenlos, wenn gleichzeitig ein Internet-Servicevertrag mit einem unserer Partner abgeschlossen wird.
      • im Mehrfamilienhaus ab 4 Wohneinheiten: Sofern sich Ihre Immobilie nicht mehr als 30 m von der Grundstücksgrenze entfernt befindet, tragen wir die Kosten für den Glasfaser-Hausanschluss. Außerdem erschließen wir grundsätzlich alle Wohneinheiten Ihres Mehrfamilienhauses mit Glasfaser. Und für all jene Wohnungen, deren Bewohner:innen einen Internetvertrag mit einem über unser Netz verfügbaren Internetanbieter abgeschlossen haben, übernehmen wir die Anschlusskosten.
    2. Laufende Kosten. Sie fallen zusätzlich zu den oben genannten Installationskosten an, z.B. die monatlichen Gebühren für den Internetanschluss. Laufende Kosten werden in der Regel vom Mieter getragen, da sie Teil des individuellen Vertrags mit dem Internetanbieter sind. UGG stellt ein sog. Open Access Glasfasernetz bereit, d.h. verschiedene Internet-Anbieter können über unser Glasfasernetz ihre Tarife und Leistungen anbieten. Mieterinnen und Mieter haben absolute Wahlfreiheit unter den zur Verfügung stehenden Anbietern, Bandbreiten und Tarifen.
    3. Wartung bei Schäden. Auch wenn Glasfaserkabel weniger störanfällig sind als Kupferkabel, können dennoch gelegentlich Wartungsarbeiten erforderlich sein, wenn bspw. ein Mieter oder eine Mieterin bei Renovierungsarbeiten in die Leitung bohrt. Diese Kosten übernimmt in der Regel der Netzbetreiber.

    War zahlt die Glasfaser? Tipps für Mieter und Vermieter zur Kostenfrage bei Glasfaseranschlüssen

    Im Open Access Glasfasernetz der UGG stellt sich die Frage der Kostenübernahme bei einem Glasfaseranschluss in der Regel nicht. Die Kosten tragen die Eigentümer. Trotzdem sollten Vermieterinnen und Vermieter frühzeitig auf ihre Mieterinnen und Mieter zugehen und sie umfassend über die geplanten Maßnahmen informieren.

    Mieterinnen oder Mieter können sich selbst aktiv in den Glasfaserausbau einbringen, wenn sie darüber etwas in ihrer Kommune erfahren. Sie könnten dann beispielsweise den/die Vermieter oder ihre Hausverwaltung von sich aus ansprechen, ob auch in ihrem Haus und ihrer Wohnung die Möglichkeit auf den Ausbau mit Glasfaser besteht. Eine entsprechenden E-Mail-Vorlage sowie weitere Informationen finden Mieterinnen und Mieter hier auf unserer Seite für Bewohner:innen in Mehrfamilienhäusern.

    Praxistipp:
    Ob Mieterin oder Vermieterin, halten Sie alle Informationen – speziell alle zu erwartenden Kosten – schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden. So haben Sie später eine gute Grundlage für eventuelle weiterführende Gespräche oder Vergleiche.

    Glasfaser-Internet ist eine Investition in eine digitale Zukunft

    Die Entwicklung von Technologien und die wachsende Nachfrage nach schnellem Internet werden den Druck auf Vermieter erhöhen, ihre Immobilien entsprechend aufzurüsten. Vermieter, die proaktiv handeln und in Glasfaseranschlüsse investieren, können nicht nur den Wert ihrer Immobilien steigern, sondern auch die Zufriedenheit ihrer Mieterinnen und Mieter erhöhen. Ein Glasfaseranschluss ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer vernetzten und zukunftssicheren Wohnumgebung.

    Unser Expert:innenteam

    Hinter diesem Beitrag steht das Team von Unsere Grüne Glasfaser – mit langjähriger Erfahrung im Glasfaserausbau und einem klaren Ziel: Zukunftssichere Netze für ganz Deutschland.

    Lernen Sie unser Team kennen
    Team von Unsere Grüne Glasfaser lächelt in die Kamera, symbolisiert Zusammenarbeit und Innovation im Glasfaserausbau.

    Ist Glasfaser an Ihrer Adresse verfügbar?

    Sie können jetzt Ihren Anschluss beantragen oder die verfügbaren Internetanbieter ansehen.

    Vielen Dank für Ihr Interesse! Die von Ihnen angefragte Adresse ist aktuell noch nicht für den Glasfaserausbau eingeplant. Es kann jedoch sein, dass sie im Rahmen unserer Planungen noch berücksichtigt wird. Bitte beachten Sie, dass diese mehrere Wochen dauern können. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

    PLZ oder Ort suchen

    Ziehen Sie Dateien hier her oder
    Akzeptierte Datentypen: jpg, png, pdf, Max. Dateigröße: 64 MB, Max. Dateien: 4.