Glasfaserausbau im Ortenau-Kreis: Es geht los – Hausach bekommt eine Glasfaser-Infrastruktur von Unsere Grüne Glasfaser

9. Juni 2023

Hausach/München, 07.06.2023: Nun geht es los: Mit dem Glasfaserausbau in Hausach steht der Stadt im Kinzigtal im Schwarzwald bald ein modernes und nachhaltiges Glasfasernetz zur Verfügung. Den symbolischen Startschuss markierte der Spatenstich am Dienstag, den 06.06.2023 um 11 Uhr in der Hasenfeldstraße. Zuvor wurde im Rahmen einer Ortsbegehung bereits der ideale Standort für den zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“; kurz: PoP) identifiziert, von dem aus die Leitungen dann in die einzelnen Häuser und Wohnungen der Bürger:innen führen.

Abgebildete Personen v.l.n.r.: Erwin Scholten, verantwortlich für die Baukoordination von UGG für das Schuttertal und Kinzigtal, Hermann Keller vom Bauamt Hausach, Wolfgang Hermann, Bürgermeister von Hausach, Marco Creutz, Expansion Manager von UGG, Lara Bishop, ebenfalls verantwortlich für die Baukoordination von UGG sowie Dafne Frydman, Bauleiterin der Baufirma Insyte.

Der Spatenstich am 06.06.2023 markierte den symbolischen Startschuss für die Bauarbeiten des flächendeckenden Glasfasernetzes in Hausach. Neben Hausachs Bürgermeister Wolfgang Hermann begleiteten Ralf Stratmann, Head of Expansion Region North von UGG, sowie Erwin Scholten, dem die Baukoordination von UGG für die Bereiche Schuttertal und Kinzigtal obliegt, als auch Dafne Frydman, die Bauleiterin des ausführenden Bauunternehmens, das Spatenstich-Event.

„Wir freuen uns sehr, dass der Ausbau in unserer Stadt nun startet und wir mit UGG einen starken Partner an unserer Seite haben. Mit dem Anschluss an das moderne Glasfasernetz ist Hausach bereit für die digitale Zukunft“, kommentiert Bürgermeister Wolfgang Hermann die zukünftige Zusammenarbeit mit UGG. „Von der Glasfasertechnologie profitieren die Bürgerinnen und Bürger sowie die hier ansässigen Unternehmen, denn virtuelle Meetings oder Home-Office sind dann kein Problem mehr.“

Startschuss für den Glasfaserausbau in Hausach
Dank des Ausbaus gehören lange Ladezeiten und geringe Surfgeschwindigkeiten bald der Vergangenheit an und die Einwohner:innen der Stadt Hausach können sich nach Beendigung der Baumaßnahmen auf eine leistungsfähige digitale Internetverbindung freuen.

Zum geplanten Bauverfahren
Das Glasfasernetz bis in die Häuser/Wohnungen (FTTH = Fiber To The Home) von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“, PoP) bis zum Haus der Anwohner:innen, die diesen beauftragt haben. Es werden modernste Bautechniken eingesetzt, um die unterirdische Verlegung umweltverträglich und in sehr kurzer Zeit zu realisieren. Die Arbeit verläuft mit möglichst geringen Einschränkungen für Bürger:innen. Das heißt, dass in enger und frühzeitiger Absprache mit der Stadt sowie dem Bauamt derartige Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Stadt weiterhin gewährleisten. So wird Schritt für Schritt das Netz der Zukunft gebaut, für das beim Spatenstich am 06.06.2023 der erste sichtbare Auftakt für den Ausbau gesetzt wurde.  UGG und die Stadt halten Sie über die weiteren Schritte des Ausbaus auf dem Laufenden.

Gerne können Sie das ebenso beiliegende Bildmaterial redaktionell verwenden. Als Bildnachweis nutzen Sie bitte: © Unsere Grüne Glasfaser

Über Unsere Grüne Glasfaser 
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica. Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden, sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.  

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.