Gutach: erste Kommune der Ortenau

München
1. Juni 2022

Am 01. Juni 2022 fiel der Startschuss für den Infrastrukturausbau in Gutach. Damit ist der Ort die erste Gemeinde in der Ortenau, die das leistungsfähige Glasfasernetz von UGG bekommt. Die Verantwortlichen packten gleich gemeinsam mit an und nahmen im Rahmen einer Veranstaltung an diesem Tag den ersten Spatenstich, oder richtiger die ersten Spatenstiche, selbst in die Hand.

„Durch den Ausbau unserer digitalen Infrastruktur durch UGG und BOKG profitieren alle Privathaushalte und lokalen Wirtschaftsbetriebe schon bald von schnellen Internetverbindungen“ sagt Bürgermeister Siegfried Eckert, und ergänzt: „Damit steigern wir die Lebensqualität, stärken die Attraktivität unseres schönen Ortes und sichern seine Zukunft.“ 

Die Dezernentin für Ländlichen Raum im Ortenaukreis Dr. Diana Kohlmann, die ebenfalls an der Veranstaltung teilnahm, betonte die Wichtigkeit des Projektes für die Gemeinde: „Für die in der Ortenau lebenden Bürgerinnen und Bürger ist ein zeitgemäßes Internetangebot eine wichtige Voraussetzung, um gut arbeiten und leben zu können. Neben der Zunahme von Home-Office und der steigenden Anzahl an digitalen Konferenzen im beruflichen Umfeld, werden die Datengeschwindigkeit und die Verfügbarkeit eines höherem Datenvolumens auch im privaten Bereich immer wichtiger. Filme werden gestreamt, Musik und Podcasts direkt online abgerufen. High-Speed-Internet ist daher fundamental, um die Ortenau weiterzuentwickeln. Auch die Ortenauer Unternehmen bauen auf uns: in jedem Tal haben wir Technologieführer, die auch in Zukunft konkurrenzfähig bleiben wollen.“

Zwei Partner, ein Ziel 

Um den gesamten Ort inklusive aller Außenbereiche an eine zukunftsfähige Infrastruktur anzuschließen, arbeitet UGG hier mit der kommunalen Gesellschaft „Breitband Ortenau“ (BOKG) zusammen. Zunächst baut INSYTE, ein Fachunternehmen für den Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur, im Auftrag der UGG den verdichteten Ortsbereich aus, unmittelbar im Anschluss übernimmt BOKG den Anschluss von Ober- und Untertal sowie der Seitentäler. 

“Die UGG setzt mit uns das hybride Ausbaumodell um. Somit können wir allen Bürgern in einer Kommune ein Glasfaserangebot unterbreiten und es Spart Investitionskosten bei den Kommunen ein. Die Umsetzung ist sehr schnell und die Zusagen werden von der UGG eingehalten” berichtet Josef Glöckl-Fronholzer, Geschäftsführer von Breitband Ortenau. 

Kurze Bauzeiten, zügige Anschlüsse

Nach dem ersten Spatenstich sollen die Bauarbeiten der UGG zügig vorangehen. In enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt werden nur solche Maßnahmen ergriffen, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Gemeinde weiterhin gewährleisten.  Der Bau der BOKG wird für Oktober geplant. Die Verantwortlich gehen davon aus, dass bis Ende des ersten Quartals 2023 alle Haushalte mit einem Glasfaserhausanschluss versorgt sein werden.

Gemeinsam in die Zukunft  

„Die Verantwortlichen von Gutach haben sich dafür entschieden, die Weichen für ihre Region in Richtung Zukunft zu stellen. Wir als UGG freuen uns, sie auf diesem Weg unterstützen zu können. Moderne digitale Infrastruktur auch in ländlichen Gebieten auszubauen, ist besonders wichtig, damit auch in diesen Regionen digitale Teilhabe Realität wird,“ schließt Jens Prautzsch, CEO von UGG.  

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.