Jens Prautzsch wird CEO bei UGG

München
7. Juni 2021

Ab heute ist Jens Prautzsch CEO von Unsere Grüne Glasfaser (UGG). Prautzsch bringt über 18 Jahre Erfahrung aus der Telekommunikationsbranche mit Stationen bei M-net, Telefónica o2 Germany und Interxion mit.

Allianz und Telefónica, Gesellschafter von UGG, freuen sich, Jens Prautzsch im Team begrüßen zu dürfen. “Mit seinem Wissen und seiner Erfahrung aus leitenden Positionen in der deutschen Telekommunikationsbranche ist Jens Prautzsch die perfekte Ergänzung für das UGG-Managementteam. Zusammen mit den anderen Teammitgliedern ist er die richtige Wahl, um UGGs Vision eines umweltbewussten Ausbaus von Glasfasernetzen in unterversorgten ländlichen Gebieten in ganz Deutschland zu unterstützen”, sagt Joerg Spanier, Managing Director bei Allianz Capital Partners.

Natalia Sainz, Managing Director bei Telefónica Infra, fügt hinzu: “Wir freuen uns sehr, dass Jens Prautzsch dem neuen Führungsteam von UGG beitritt. Er bringt eine wertvolle Erfolgsbilanz nicht nur beim Betrieb von Telekommunikationsinfrastruktur, sondern auch beim Aufbau und der Skalierung von Unternehmen in wachstumsstarken Umgebungen mit.”

Während seiner über siebenjährigen Tätigkeit bei Telefónica o2 Germany war Prautzsch unter anderem als Head of Corporate Strategy, Vice President Strategy & Business Development und Managing Director Strategy & Innovation tätig. Anschließend war Prautzsch fünf Jahre lang als Geschäftsführer der M-net Telecommunications GmbH tätig, wo er den Ausbau von Glasfasernetzen in städtischen und ländlichen Regionen Deutschlands maßgeblich vorantrieb. Zuletzt war er als Managing Director für Interxion Deutschland tätig.

“Für mich ist eine nachhaltige digitale Infrastruktur der Schlüssel zu einer modernen und vernetzten Gesellschaft. Ich freue mich darauf, Teil der Mission von UGG zu sein, energieeffiziente Glasfasernetze bereitzustellen, denn ich denke, dass wir damit nicht nur die Zukunft des ganzen Landes gestalten, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Wachstumsfähigkeit für Deutschlands digital unterversorgte ländliche und halbländliche Gebiete verbessern”, sagt Prautzsch über seine Rolle als CEO bei UGG.

Das neu gegründete Unternehmen UGG hat sich zum Ziel gesetzt, mit seinem Glasfasernetz, das sich über 50.000 km erstrecken soll, mehr als zwei Millionen Haushalte in ländlichen Gebieten zu erreichen und einen energieeffizienten Betrieb des Netzes zu gewährleisten. UGG plant, dieses Netz und damit digitale Infrastrukturen in Partnerschaft mit Kommunen und staatlichen Institutionen zu realisieren. Die Kombination aus der Expertise und dem Know-how des neuen Führungsteams sowie der umfangreichen Erfahrung der Gesellschafter Allianz und Telefónica wird es UGG ermöglichen, ein FTTH-Netz (Fiber To The Home) in ländlichen und halbländlichen Gebieten in Deutschland zu errichten und damit einen wichtigen Beitrag zum Plan der Bundesregierung zu leisten, bis 2025 eine konvergente Gigabit-Internet-Infrastruktur in ganz Deutschland bereitzustellen.


Über Unsere Grüne Glasfaser

Als neutraler unabhängiger Netzanbieter wird UGG lokale Glasfasernetze in unterversorgten ländlichen und halbländlichen Gebieten in ganz Deutschland verlegen und allen Telekommunikationsanbietern einen FTTH (Fiber To The Home)-Großhandelszugang bereitstellen, damit diese entsprechende Dienste ihren Endkunden anbieten können. UGG hat auch ökologische Vorteile durch einen energieeffizienten Betrieb (FTTH verbraucht 60% weniger Energie als frühere Kupfernetze einschließlich Vectoring-DSL) und die Ermöglichung des Übergangs zu Glasfaser in den Bereitstellungsgebieten.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.