Startschuss für Glasfaserausbau in Hemer durch Unsere Grüne Glasfaser

1. März 2024

Hemer, 01.03.2023: Nachdem bereits die Nachbargemeinden Altena und Nachrodt-Wiblingwerde an die örtliche digitale Infrastruktur mit leistungsfähiger Glasfaser durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG) angeschlossen werden, geht es nun in Hemer los. Der Ausbau durch UGG beginnt noch im Frühjahr 2024 mit dem ersten Spatenstich. Bereits am 1. und 2. März 2024 werden die zwei zentralen Hauptverteilerpunkte (sog. „Point of Presence“, kurz: PoP) durch UGG aufgestellt. Die Hauptverteilerpunkte des Glasfasernetzes sind kleine Gebäude, größenmäßig vergleichbar mit einer kleinen Garage, die mit Hilfe eines Krans installiert werden. Von hier aus führen die Leitungen dann, je nach Beauftragung, in die einzelnen Häuser und Wohnungen.

Mit dem Aufstellen der PoP‘s am 1. und 2. März 2024 fällt der sichtbare Startschuss für die Ausbauarbeiten des neuen Glasfasernetzes in Hemer. Die Bauarbeiten am neuen Netz werden noch im Frühjahr 2024 beginnen. Im Rahmen dessen findet auch der symbolische Spatenstich statt. Dank des Glasfaserausbaus gehören lange Ladezeiten und geringe Surfgeschwindigkeiten in Hemer bald der Vergangenheit an und die Einwohner:innen können sich auf eine leistungsfähige digitale Glasfaserinfrastruktur freuen. Bürgermeister Christian Schweitzer freut sich über den zukünftigen Glasfaseranschluss für Hemer und die Zusammenarbeit mit UGG.

 „Hemer ist einer von zahlreichen Orten in Nordrhein-Westfalen, in denen wir jetzt das Glasfasernetz ausbauen. Damit verwirklichen wir unsere Ziele und kommen einen weiteren Schritt im Glasfaserausbau voran. Gemeinsam mit unseren Internetanbietern stellen wir den Bewohner:innen und Unternehmen ein leistungsfähiges Internet im Büro oder Homeoffice und blitzschnelles, störungsfreies Surfen in der Freizeit bereit. Und das völlig unabhängig davon, ob im Ein- oder Mehrparteienhaus“, erklärt Ralf Stratmann, Head of Expansion bei UGG.

Zum geplanten Bauverfahren

Das Glasfasernetz bis in die Häuser/Wohnungen (FTTH = Fiber To The Home) von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“, PoP) bis zum Ein- oder Mehrparteienhaus der Anwohner:innen, die diesen beauftragt haben. Es werden modernste Bautechniken eingesetzt, um die unterirdische Verlegung umweltverträglich und in sehr kurzer Zeit zu realisieren. Die Arbeit verläuft mit möglichst geringen Einschränkungen für Bürger:innen. Das heißt, dass in enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt derartige Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Kommune weiterhin gewährleisten. So wird Schritt für Schritt das Netz der Zukunft gebaut. 

Über Unsere Grüne Glasfaser 
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica. Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern eine leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden, sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.  

Pressekontakt:

Unsere Grüne Glasfaser 

M: communications@ugg.tech

WE Communications (Agenturkontakt):

WE-UGG@we-worldwide.com

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.