Startschuss ist gefallen: Der Ausbau des UGG-Netzes in Altena beginnt

12. Juli 2023

Altena/München, 12.07.2023: Nachdem sich die Stadt Altena für den Ausbau der örtlichen digitalen Infrastruktur mit leistungsfähiger Glasfaser durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG) entschieden hat, geht es nun los. Der Ausbau durch UGG begann in der Burgstadt Altena am 10. Juli 2023 mit dem ersten Spatenstich. Zuvor wurde im Rahmen einer Ortsbegehung bereits der ideale Standort für den zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“; kurz: PoP) identifiziert. Von hier aus führen die Leitungen dann, je nach Beauftragung, in die einzelnen Häuser und Wohnungen.

Der Spatenstich am 10. Juli 2023 in der Wilhelmstraße im Ortsteil Breitenhagen markierte den symbolischen Startschuss für die Bauarbeiten in Altena. Neben dem Bürgermeister Uwe Kober begleiteten Thomas Hoheißl, Breitbandkoordinator des Märkischen Kreises und Matthias Pohl, Gigabitkoordinator des Märkischen Kreises, sowie Jörg Ellerbrok, Expansion Manager von UGG, und Sofia Almpani, Regionalprojektleiterin von der Baufirma Phoenix Engineering, das Ereignis. Uwe Kober freut sich über den zukünftigen Glasfaseranschluss für Altena und die Zusammenarbeit mit UGG:

„Wir freuen uns sehr, dass der weitere Ausbau in unserer Stadt nun startet. Ein zuverlässiger und schneller Internetzugang spielt eine entscheidende Rolle für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit unserer Stadt und bringt echte Vorteile sowohl für unsere Unternehmen als auch für den Alltag unserer Einwohnerinnen und Einwohner”, erklärt Bürgermeister Uwe Kober. „Durch die Partnerschaft mit UGG sind wir in der Lage, ein flächendeckendes Glasfasernetzwerk aufzubauen, das die Zukunft von Altena nachhaltig sichert.”

Dank des Glasfaser-Ausbaus gehören lange Ladezeiten und geringe Surfgeschwindigkeiten bald der Vergangenheit an und die Einwohner:innen von Altena können sich auf eine leistungsfähige digitale Glasfaserinfrastruktur freuen.

„Wir freuen uns, dass sich Altena für einen weiteren Ausbau mit UGG entschieden hat. Als starker Partner übernehmen wir nun die notwendigen Arbeiten, um zügig leistungsfähige digitale Infrastruktur in die Stadt zu bringen“, kommentiert Jörg Ellerbrok bei der Veranstaltung.

Zum geplanten Bauverfahren

Das Glasfasernetz bis in die Häuser/Wohnungen (FTTH = Fiber To The Home) von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“, PoP) bis zum Ein- oder Mehrparteienhaus der Anwohner:innen, die diesen beauftragt haben.

Es werden modernste Bautechniken eingesetzt, um die unterirdische Verlegung umweltverträglich und in sehr kurzer Zeit zu realisieren. Die Arbeit verläuft mit möglichst geringen Einschränkungen für Bürger:innen. Das heißt, dass in enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt derartige Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Kommune weiterhin gewährleisten. So wird Schritt für Schritt das Netz der Zukunft gebaut, für das beim Spatenstich am 10. Juli 2023 der erste sichtbare Auftakt für den Ausbau gesetzt wurde. 

Gerne können Sie das ebenso beiliegende Bildmaterial redaktionell verwenden. Als Bildnachweis nutzen Sie bitte: © Unsere Grüne Glasfaser

Abgebildete Personen: v.l.n.r.: Jörg Ellerbrok (Expansion Manager von UGG), Uwe Kober (Bürgermeister von Altena), Thomas Hoheißl (Breitbandkoordinator, Märkischer Kreis), Matthias Pohl (Gigabitkoordinator, Märkischer Kreis), Sofia Almpani (Regionalprojektleiterin von der Baufirma Phoenix Engineering)

Über Unsere Grüne Glasfaser 
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica. Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne, digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden, sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.  

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.