Ürzig: UGG hilft bei Aufräumarbeiten

Ürzig
27. Juli 2021

UGG unterstützt gemeinsam mit dem Kooperationspartner Zener, ein Bauunternehmen, welches sonst für den Tiefbau zuständig ist, die Aufräumarbeiten in Ürzig, einer Gemeinde an der Mittelmosel im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz.

UGG verantwortet in mehreren Gemeinden der Region den Ausbau von FTTH (Fiber to the home)- Netzwerken, um Bewohnende der Orte an leistungsfähige und zuverlässige digitale Infrastruktur anzuschließen.

Ürzig war, wie die Nachbargemeinden der Regionen vom Hochwasser der letzten Tage sehr stark betroffen. Der Pegel der Mosel, die direkt an Ürzig vorbeifließt, lag zwischenzeitlich bei neun Meter und führte zu einer Überflutung des Unterdorfes, der Bundesstraße und einer Tankstelle.

Nach Absinken des Wasserpegels sind nun Hilfskräfte und Einwohner*innen mit der Beseitigung der Flutschäden beschäftigt. Dabei unterstützt UGG tatkräftig und organisierte unter anderem auch die Bereitstellung diverser Geräte wie Bagger, Schaufeln und Container durch die Firma Zener, die sonst gemeinsam mit UGG den Ausbau den Ausbau des Glasfasernetzes in den umliegenden Gemeinden vornimmt.

„Als wir gesehen haben, wie stark die Gemeinden, in denen wir zum Teil seit Wochen und Monaten tagtäglich arbeiten, betroffen sind, war es uns ein Bedürfnis den Menschen vor Ort schnell und unkompliziert zu helfen. Das bedeutet für uns: Wir krempeln die Ärmel hoch und packen mit an. Wir gehen mit der Gemeinde Hand in Hand und unterstützen, wo wir nur können“ berichtet Jens Prautzsch, CEO von UGG und ergänzt: „Das Engagement der Menschen, das wir dort sehen, – Hilfskräfte, Einwohner*innen und Freiwillige – ist wirklich beeindruckend.“

Nach kurzer Abstimmung mit den koordinierenden Hilfskräften vor Ort, hat das Aufräum-Team der UGG zunächst mit der Beseitigung von Schutt und Abfällen begonnen. Die Gemeinde selbst plant zudem für Samstag, den 31.07.2021 eine große Aktion, bei der alle zusammen helfen.

Nachdem wieder Normalität eingekehrt ist, sollen auch in Ürzig Arbeiten zum Ausbau des FTTH-Netzes beginnen. Damit legt UGG die Basis für eine zukunftssichere Highspeed-Konnektivität und eine zuverlässige Glasfaserinfrastruktur für die nächsten Jahrzehnte. Dank der modernen Glasfasertechnologie wirkt sich die Schaffung dieser Struktur nur minimal auf die Umwelt aus und garantiert allen angeschlossenen Haushalten beste Servicequalität.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.