Unsere Grüne Glasfaser ist Mitglied im BUGLAS

München
3. März 2022

„Know-How teilen heißt Know-How verdoppeln.“ Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist von nun an offizielles Mitglied im Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS) und Teil des zitierten Credos. Der Verband mit Sitz in Bonn ist ein Zusammenschluss aus mehr als 150 Mitgliedern aus der Telekommunikationsbranche. Der BUGLAS vertritt die Interessen Glasfaser-ausbauender Unternehmen in Brüssel, Berlin, Bonn und auf Ebene der Bundesländer und organisiert den Austausch der Mitgliedsunternehmen untereinander.

„Die Aufnahme von UGG im BUGLAS ist ein weiterer, essenzieller Schritt für uns auf dem Weg, UGGs Mission Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen (Gemeinden bis 10.000 Einwohner*innen) zu implementieren. Durch den Zusammenschluss mit BUGLAS werden bestehende Synergien innerhalb der Telekommunikationsbranche genutzt und Potenziale geschaffen, gemeinsam zu wachsen“, so Jens Prautzsch, CEO von UGG.

„Wir freuen uns sehr, UGG als neuestes Mitglied begrüßen zu dürfen und ab sofort zum gegenseitigen Nutzen zusammenarbeiten zu können. UGG passt perfekt zum BUGLAS, denn unsere gemeinsame Zielsetzung ist es, eine möglichst flächendeckende Versorgung Deutschlands mit nachhaltig hochleistungsfähigen Glasfasernetzen zu erreichen. Mit jedem Mitglied wächst der BUGLAS und damit die Chancen und Möglichkeiten, die Ziele eines jeden Mitgliedunternehmens durch Kooperationen oder Sichtbarkeit bei entsprechenden Stakeholdern zu erhöhen. Hier ermöglicht es der BUGLAS entsprechend als Kommunikator und Multiplikator zu wirken und die Branche mitzugestalten. Wir sind auf UGGs Teilhabe gespannt“, so Wolfgang Heer, Geschäftsführer Bundesverband Glasfaseranschluss e. V.

UGGs Mission ist es, flächendeckende Fiber-to-the-Home (FTTH)-Glasfasernetze zu implementieren. Ziel ist es, innerhalb von sechs Jahren 2 Millionen Haushalte erreichen, wodurch ein Glasfasernetz von 50.000 Kilometern entsteht.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.