Willkommen in der Zukunft: Herzogenrath bekommt ein hochmodernes Glasfasernetz von UGG

1. März 2024

Herzogenrath, 28.02.2024: Es ist so weit: Die Stadt Herzogenrath hat sich für ein leistungsfähiges Glasfasernetz von Unsere Grüne Glasfaser (UGG) entschieden. Das bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger: In Zukunft gibt es auch in Herzogenrath schnelle und zuverlässige Datenübertragung im Internet.

Schnelle Glasfaserverbindung direkt ins Haus

Statt der bisher genutzten Kupferkabelverbindungen werden in Zukunft alle Daten über schnelle und umweltfreundliche Glasfaserkabel übertragen. Das sorgt für eine moderne Infrastruktur für eine zuverlässige virtuelle Verbindung ins Büro, leistungsfähiges Internet im Homeoffice und blitzschnelles, störungsfreies Surfen in der Freizeit, unabhängig davon, ob im Ein- oder Mehrparteienhaus.  

Individuelle Netzplanung

Die nun beginnende Netzplanung wird eng mit den verantwortlichen Stellen der Herzogenrather Stadtverwaltung abgestimmt und gewährleistet eine möglichst flächendeckende Versorgung in der Kommune. Hierbei achtet UGG sehr genau darauf, dass während der Planungs- und Bauphase das tägliche Leben vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Der Ausbau erfolgt mittels modernster Technologien, was die bevorstehende Bauphase zusätzlich beschleunigt.

UGG: Eigenwirtschaftlich, offen und ohne Vorvermarktungsquote 

UGG nimmt für den Ausbau keinerlei öffentliche Mittel in Anspruch. Das Gemeinschaftsunternehmen von Allianz und Telefónica baut das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich aus. Als neutraler Anbieter stellt UGG das neu errichtete Glasfasernetz lokalen wie überregionalen Internetanbietern zur Verfügung. UGG kümmert sich um Ausbau, Betrieb und Wartung des gesamten Netzes.

Damit Herzogenrath möglichst zügig an das schnelle Netz angeschlossen wird, wartet UGG nicht erst auf den Abschluss einer Mindestanzahl an Nutzungsverträgen (Vorvermarktungsquote). In der Angebotsphase werden die Bürgerinnen und Bürger mit dem Projekt vertraut gemacht und können alle ihre Fragen stellen. Dann beginnt UGG direkt mit dem Netzausbau. Wenn Sie das schnelle Netz von UGG nutzen wollen, müssen Sie einen Vertrag mit einem der verfügbaren Internetanbieter abschließen. Welche Internetanbieter in Ihrer Kommune verfügbar sind, erfahren Sie unter: Unsere Kooperationspartner – Unsere Grüne Glasfaser (unseregrueneglasfaser.de)

Infoabend für interessierte Bürgerinnen und Bürger

Selbstverständlich steht UGG für Informationen zum neuen Netz und für die Klärung aller wichtigen Fragen gerne bereit. Um direkt miteinander ins Gespräch zu kommen, findet am 5. März 2024 um 19 Uhr die erste zweistündige Informationsveranstaltung in der Aula des Gymnasiums Bardenberger Straße statt (Anmeldelink: https://ugg-events.com/050324).  Hier erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erste Informationen zu den Vorteilen von Glasfaser, zum Ablauf der Bauarbeiten in der Kommune und zu den aktuell zur Verfügung stehenden Tarifen.                                                                          

Weitere Informationsveranstaltungen finden am 13. März 2024 um 19 Uhr in der Aula der Gesamtschule Pestalozzistraße in Herzogenrath-Kohlscheid (Anmeldelink: https://ugg-events.com/130324-2) sowie am 20. März 2024 um 19 Uhr im Forum der Gesamtschule Am Langenpfahl in Herzogenrath-Merkstein (Anmeldelink: https://ugg-events.com/200324) statt. Bürgermeister Dr. Benjamin Fadavian wird bei allen Veranstaltungen ein Einleitungswort sprechen und die Informationsabende ebenfalls begleiten.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nicht vor Ort an einer der Veranstaltungen teilnehmen können, haben auch die Möglichkeit, sich für den online Live-Stream des Infoabends anzumelden. Alle Termine und die Anmeldung finden Sie unter: Glasfaserausbau in Herzogenrath | Unsere Grüne Glasfaser (unseregrueneglasfaser.de)

Wir freuen uns aus Sie.

Über Unsere Grüne Glasfaser 
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica. Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden, sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.  

Pressekontakt:

Unsere Grüne Glasfaser 

M: communications@ugg.tech

WE Communications (Agenturkontakt): 

WE-UGG@we-worldwide.com 

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.