Ja, wenn Sie als die Bewohner:in glasfaserschnell surfen möchten. Denn das geht nur mit einem Glasfaser-Internetvertrag mit einem bei Ihnen verfügbaren Anbieter. Sobald Ihr Vermieter oder die Wohnungsgesellschaft oder Genossenschaft mit uns, UGG, die Vereinbarung zum Glasfaseranschluss Mehrfamilienhaus (VGM) geschlossen hat, können Sie als Bewohner:in diese Highspeed-Internetverträge beim ISP abschließen. Wir übernehmen die Anschlusskosten für Wohnungen, in denen ein Internetvertrag mit einem unserer Internetanbieter besteht – auch wenn der Vertrag erst während des Ausbaus abgeschlossen wird. Wichtig ist, dass der Internetvertrag zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vorliegt. Diese erfolgt nach Abschluss aller Bauarbeiten.