Der Glasfaserausbau fällt unter das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Netzbetreibern bestimmte Rechte einräumt. Gleichzeitig ist es üblich, Eigentümer und Verwaltungen in Planung und Umsetzung einzubeziehen. Ziel ist eine abgestimmte Lösung, die technische Anforderungen und Gebäudeschutz berücksichtigt. Für Mieter in Ein- und Mehrfamilienhäusern bedeutet das: Der Glasfaser-Ausbau ist kein reines Privatprojekt einzelner Bewohner, sondern Teil der Gebäudeinfrastruktur. In vielen Fällen unterstützt die Eigentümerseite den Ausbau, weil er den langfristigen Wert der Immobilie erhöhen kann.
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