Das Telekommunikationsgesetz schützt Verbraucher bei Umzügen umfassend. Sollten Sie in eine neue Wohnung ziehen, in der Ihr gewählter Internetanbieter technisch kein Glasfaser-Internet liefern kann, erlaubt Ihnen das Gesetz, den Vertrag mit einer Frist von nur einem Monat zu kündigen. Ist der Dienst am neuen Wohnort verfügbar, zieht der Vertrag einfach mit Ihnen um. So bleiben Sie flexibel und gehen keine langfristige Bindung ein, die Sie bei einem Ortswechsel finanziell belasten würde.
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