Die Kündigung erfolgt über die Rufnummernübernahme, den sog. Portierungsauftrag. Damit wir in erster Linie also Ihr Telefonvertrag gekündigt. Wenn Internet und Telefon in einem Tarif gebündelt sind und der Vertrag auf einen Namen läuft, wird beides gekündigt. Ihre Rufnummer bleibt auf Wunsch natürlich erhalten. Bitte informieren Sie sich bei Vertragsabschluss über die Wechselservice-Angebote Ihres künftigen Internetanbieters.
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