Alles rund um den Glasfaser­ausbau in Altena

Informieren Sie sich zu aktuellen Terminen und regionalen Besonderheiten

Herzlich willkommen auf der Glasfaserausbau-Seite von Altena

Wir freuen uns, in Ihrer Kommune sukzessive das Glasfasernetz auszubauen und Altena so in die digitale Zukunft mitzunehmen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen ihrer Region auf einen Blick

Wir sind in ihrer Gemeinde aktiv! 

Nutzen Sie die Möglichkeiten, um sich über das Thema Glasfaser in Region zu informieren oder sich persönlich beraten zu lassen.

Infoveranstaltungen

Altena
am 09.05.23 | 18:34 Uhr
Altena
am 08.05.23 | 18:00 Uhr

Kooperierende Internetanbieter in Ihrer Gemeinde

Wir stellen Ihnen ein neutrales Netz zu Verfügung, Sie wählen Ihren Wunschtarif bei einem unserer Partner.

Geschwindigkeits­vergleich

Anhand der animierten Graphik wird der Geschwindigkeitsvorteil deutlich, den Glasfaser für sie bereithält. Dieser lässt sich auf alle weiteren digitalen Bereiche Ihrer Region übertragen: Wirtschaft, Kunst und Kultur, Telemedizin, Karriere und viele mehr – freuen Sie sich also auf Ihre digitale Zukunft, privat wie auch für Ihre Kommune.

Weitere Informationen rund um Glasfaser

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Technische Vorteile

eines Glasfaseranschlusses

Glasfaser
Attraktivität

für Ihre Region durch Glasfaser

Information
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Alle relevanten Informationen finden Sie in unseren FAQ

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Kontaktmöglichkeiten

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Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.