Alles rund um den Glasfaser­ausbau in Kirchenlamitz

Informieren Sie sich zu aktuellen Terminen und regionalen Besonderheiten

Herzlich willkommen auf der Glasfaserausbau-Seite von Kirchenlamitz

Wir freuen uns, in Ihrer Kommune sukzessive das Glasfasernetz auszubauen und Kirchenlamitz so in die digitale Zukunft mitzunehmen.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen ihrer Region auf einen Blick: regional kooperierenden Internetanbieter, Beratungsgesprächs-Möglichkeiten, Infobroschüren usw.

Glasfaser auch für Ihr Zuhause in Kirchenlamitz

Hier finden Sie Möglichkeiten, sich rund um das Thema Glasfaser und die nächsten Schritte zu informieren oder Ihren Glasfaseranschluss direkt zu beantragen.

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Factsheet zum weiteren Ablauf downloaden

Wir sind in ihrer Gemeinde aktiv! 
Nutzen Sie die Möglichkeiten, um sich über das Thema Glasfaser in Region zu informieren oder sich persönlich beraten zu lassen.

Infoveranstaltungen

Kirchenlamitz
am 03.05.23 | 13:03 Uhr

Infostände

Menden
am 08.12.23
ab 11:00 Uhr
Hellweg Baumarkt, Hönnenwerth 7, 58706 Menden
Attendorn
am 08.12.23
ab 15:00 Uhr
Weihnachtsmarkt
Menden
am 09.12.23
ab 11:00 Uhr
Hellweg Baumarkt, Hönnenwerth 7, 58706 Menden
Attendorn
am 09.12.23
ab 15:00 Uhr
Weihnachtsmarkt
Attendorn
am 10.12.23
ab 15:00 Uhr
Weihnachtsmarkt
Eitorf
am 11.12.23
ab 10:00 Uhr
Markt 1, 53783 Eitorf
Attendorn
am 11.12.23
ab 11:00 Uhr
Weihnachtsmarkt
Jettenbach
am 11.12.23
ab 12:00 Uhr
Dorfplatz, neben Hauptstraße 51, 66887 Jettenbach
Eitorf
am 12.12.23
ab 10:00 Uhr
Markt 1, 53783 Eitorf
Attendorn
am 12.12.23
ab 11:00 Uhr
Weihnachtsmarkt

Kooperierende Internetanbieter in Ihrer Gemeinde

Wir stellen Ihnen ein neutrales Netz zu Verfügung, Sie wählen Ihren Wunschtarif bei einem unserer Partner.

Geschwindigkeits­vergleich

Anhand der animierten Graphik wird der Geschwindigkeitsvorteil deutlich, den Glasfaser für sie bereithält. Dieser lässt sich auf alle weiteren digitalen Bereiche Ihrer Region übertragen: Wirtschaft, Kunst und Kultur, Telemedizin, Karriere und viele mehr – freuen Sie sich also auf Ihre digitale Zukunft, privat wie auch für Ihre Kommune.

Angebotsende - alles hat ein Ende.

Schließen Sie mit einem unserer Internetpartner einen Vertrag in unserer Angebotsphase ab und erhalten Sie Ihren Glasfaseranschluss zu besonders attraktiven Konditionen!
Angebotsende in Kirchenlamitz
30. September 2023

Weitere Informationen rund um Glasfaser

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Technische Vorteile

eines Glasfaseranschlusses

Glasfaser
Attraktivität

für Ihre Region durch Glasfaser

Information
Noch offene Fragen?

Alle relevanten Informationen finden Sie in unseren FAQ

Telefon
Kontaktmöglichkeiten

für alle weiteren Anfragen

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.