Gestattungs­erklärung

Wenn Sie einen Glasfaseranschluss in Verbindung mit einem Internet- und Telefon-Vertrag beauftragen möchten, müssen Sie die GEE (Gestattungserklärung) ausfüllen. Die GEE gibt uns die Erlaubnis, das Glasfaser bis hin zu Ihrem Haus zu verlegen.

Im untenstehenden Formular können Sie die GEE digital ausfüllen. Bitte unterschreiben Sie die GEE im Onlineformular an der dafür vorgesehenen Stelle. Sie müssen das Dokument dann nicht per Post an die UGG senden.

Bei Eigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist die Unterschrift
eines vertretungsberechtigten Hausverwalters ausreichend. Ist kein Hausverwalter bestellt, muss die
Vereinbarung von einem vertretungsberechtigtem Eigentümer unterzeichnet werden.

Zustimmung zu Marketing-Kampagnen von Unsere Grüne Glasfaser

Wir möchten Sie in Zukunft gerne kontaktieren, um Sie über neue Dienste, Serviceangebote oder andere wichtige Informationen über unser Unternehmen zu informieren.

Diese Dienste und Serviceangebote beziehen sich auf Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Glasfaseranschluss stehen. Dazu gehören unter anderem Angebote für Internet- oder Telefondienste, Fernsehen und Streaming-Dienste. In einigen Fällen erbringen wir diese Dienste nicht selbst, sondern Dritte, mit denen wir zusammenarbeiten.

Wir bieten Ihnen dann an, Leistungen von diesen Kooperationspartnern zu beziehen. Wir geben Ihre Daten zunächst nicht an unsere Kooperationspartner weiter. Erst wenn Sie einen Vertrag über die Leistungen der Kooperationspartner abschließen möchten, geben wir Ihre personenbezogenen Daten an diese Kooperationspartner weiter.

Wir verschicken in regelmäßigen und unregelmäßigen Abständen Informationen. Wir kontaktieren Sie ausschließlich über die Kommunikationskanäle, über die Sie kontaktiert werden möchten, es sei denn, die Kontaktaufnahme ist auch ohne Ihre Einwilligung gesetzlich zulässig.

Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Meine vorstehende Einwilligung gilt, bis ich sie widerrufe. Diesen Widerruf kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem ich eine -Mail an info@unseregrueneglasfaser.de oder per Post an Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostr.82-86, 85737 Ismaning.

Anschlussbedingungen für den Hausanschluss

(Stand: Oktober 2022)

1. Gegenstand des Hausanschlussvertrages
1.1 Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „UGG“ genannt) stellt den Hausanschluss an dem in der Bestellung angegebenen Anschlusspunkt zu den in der Bestellung angegebenen Preisen und Bedingungen und nach Maßgabe dieser Anschlussbedingungen her und schließt den Hausanschluss an das Glasfasernetz von UGG an.

1.2 Voraussetzungen für die Errichtung des Hausanschlusses sind der Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen UGG und dem Grundstückseigentümer und die Lage des Anschlusspunktes im Ausbaugebiet von UGG.

1.3 UGG ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen. UGG wird sich dabei nur sachkundiger Dritter bedienen.

2. Abschluss des Hausanschlussvertrages
Der Hausanschlussvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch UGG zustande.

3. Umfang des Hausanschlusses
3.1 Der Hausanschluss umfasst die Errichtung einer Anschlussleitung von der Grundstücksgrenze bis zum anzuschließenden Gebäude sowie die Hauseinführung und die Zuführungsleitung bis zum optischen Netzabschlusspunkt (HÜP). Nur wenn für die Installationsadresse dieses Vertrages nach Errichtung des Hausanschlusses ein Breitband-Servicevertrag abgeschlossen wird, der UGG innerhalb dieser Frist nachgewiesen und über den Anschluss bereitgestellt wird, wird der optische Netzabschluss (Optical Network Termination, kurz: ONT) von UGG bereitgestellt und installiert. Der ONT bildet die kundenseitige Schnittstelle zur Verkabelung innerhalb des anzuschließenden Gebäudes (interne Hausverkabelung). Die interne Hausverkabelung vom HÜP bzw. im Falle der Bereitstellung und Installation des ONT durch UGG vom ONT bis zum jeweiligen Teilnehmeranschluss (Teilnehmeranschlussdose) ist ausdrücklich nicht im Leistungsumfang von UGG enthalten, sofern diese nicht mit beauftragt wurde. Die Errichtung des Hausanschlusses erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Errichtung aktuellen Stand der Technik.

3.2 Wenn sich der Kunde entscheidet, seinen eigenen optischen Netzabschluss (ONT) zu verwenden, ist UGG unter keinen Umständen für die Wartung, den Austausch, die Softwareaktualisierung und alle anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Gerät verantwortlich. UGG haftet auch nicht für Serviceverschlechterungen, die mit Einschränkungen oder Ausfällen dieses Gerätes in diesem Fall zusammenhängen. Das Gerät muss mit den Netzwerkspezifikationen von UGG kompatibel sein, abrufbar unter https://www.ugg.tech/web/guest/downloads.

3.3 UGG oder von UGG beauftragte Dritte führen ggf. vor der Installation des Hausanschlusses eine Begehung der Anschlussstelle durch. Die technische Ausführung des Hausanschlusses, insbesondere die Bauweise (z. B. offene Bauweise, grabenlose/unterirdische Bauweise), liegt im freien Ermessen von UGG und wird von UGG oder dem von UGG beauftragten Dritten bestimmt. Soweit technisch möglich, wird UGG oder der von UGG beauftragte Dritte die Wünsche des Grundstückseigentümers berücksichtigen, wenn diese Wünsche nicht zu einer Änderung der von UGG kalkulierten Kosten für den Hausanschluss und/oder zu wesentlichen Verzögerungen des geplanten Anschlusses führen. UGG ist berechtigt, die technische Ausführung des Hausanschlusses zu ändern, wenn dafür technische Gründe vorliegen.

4. Stromversorgung und Gebäudeverkabelung
4.1 Der ONT muss ggf. an das Stromversorgungsnetz des Gebäudes angeschlossen werden. Der Kunde hat daher dafür Sorge zu tragen, dass in einem Abstand von bis zu 1,2 m zum ONT ein 230-V-Stromanschluss vorhanden ist. Andernfalls kann der ONT von UGG oder von UGG beauftragten Dritten nicht an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen werden. Die Kosten für die fachgerechte Herstellung des Stromanschlusses und für den Stromverbrauch der angeschlossenen Geräte, insbesondere des ONT, trägt der Kunde. Die Bereitstellung von zur Nutzung erforderlichen Zusatzgeräten (z. B. Konverter, Router) gehört nicht zum Leistungsumfang von UGG.

4.2 Der Anschluss des optischen Netzabschlusspunktes (HÜP) an den ONT und den Router als Teil der internen Hausverkabelung ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs von UGG.

5. Preise
Es gelten die in der Bestellung angegebenen Hausanschlusspreise.

6. Haftung
6.1 UGG haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bestehen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet UGG nur für Schäden aus der Verletzung – des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder – für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, sowie Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

6.2 Die Haftung von UGG nach Ziffer 6.1 gilt entsprechend für ihre Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen.

7. Rücktritt und Kündigung
7.1 Kommt bis zu dem von UGG oder den von ihr beauftragten Dritten angekündigten Baubeginn kein Nutzungsvertrag zustande oder endet der Nutzungsvertrag, bevor UGG oder die von UGG beauftragten Dritten den Hausanschluss hergestellt haben, ist UGG berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten.

7.2 Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung durch UGG in den in Ziffer 7.1 genannten Fällen ist der Kunde auf Verlangen von UGG verpflichtet, bereits erbrachte Leistungen von UGG oder den von UGG beauftragten Dritten zu bezahlen. Bereits erbrachte Leistungen werden auf der Grundlage der für die Herstellung des Hausanschlusses angefallenen Kosten gemäß der in der „Auftragsbestätigung“ genannten Preisliste und dem Ergebnis der technischen Prüfung des Grundstücks abgerechnet. Bei individuellen Anschlussangeboten werden die bereits erbrachten Leistungen auf Basis des Angebotes abgerechnet. Weitergehende Ansprüche von UGG bleiben hiervon unberührt.

8. Eigentum und Rückbau
8.1 Die von UGG oder von UGG beauftragten Dritten errichteten Anlagen, insbesondere Leerrohre, Dienste/Glasfaserkabel, Hauseinführungen, der HÜP und der ONT, stehen im Eigentum von UGG und werden nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB aufgestellt.

8.2 UGG ist berechtigt, die UGG gehörenden Anlagen bei Beendigung dieses Vertrages oder der Beendigung des Nutzungsvertrages zu demontieren.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine nachträglich in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag oder seinen Ergänzungen eine Lücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Vertragsparteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit auf § 139 BGB gänzlich zu verzichten. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke ist diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages und seiner späteren möglichen Änderungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit/Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin genannten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung durch ein rechtlich zulässiges Maß auszugleichen, das der ursprünglichen Absicht möglichst nahekommt.

Hinweise zum Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82-86, 85737 Ismaning, E-Mail: info@unseregrueneglasfaser.de, Telefon: 0800 410 1 410 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Unsere kooperierenden Internetanbieter

Wir stellen Ihnen ein neutrales Netz zu Verfügung, Sie wählen Ihren Wunschtarif bei einem unserer Partner.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.