Glasfaser für Ihr Mehrfamilienhaus.
Wir machen das für Sie.

Informationen für wohnungswirtschaftliche Unternehmen, Eigentümer:innen und Bewohner:innen von Immobilien mit mindestens 4 Wohneinheiten 

Glasfaser bis in alle Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses.
Ihre Vorteile.

Kurze Bauzeit

Vollausbau
Wir schließen grundsätzlich alle Wohneinheiten Ihrer Immobilie an unser Glasfasernetz an.

Langfristiger Kapitalgeber

Wettbewerbsvorteil
Wohnungen mit Glasfaseranschlüssen sind besonders attraktiv für potenzielle Neumieter:innen.

Vorteile Vermieter

Wertsteigerung
Mit einem Glasfaseranschluss steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie.

Internet

Anbieterneutrales Netz
Ihre Bewohner:innen wählen frei zwischen den regional verfügbaren Internetanbietern.

Attraktivität

Zufriedenheit
Ihre Immobilie ist langfristig attraktiv für Ihre Bewohner:innen.

Langfristiger Kapitalgeber

Digitalisierung
Smart-Building-Anwendungen können unkompliziert installiert werden.

Sie möchten Ihre Immobilie an das Glasfasernetz von
Unsere Grüne Glasfaser anschließen lassen?

Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen rund um den Glasfaseranschluss Ihres Mehrfamilienhauses an das Glasfasernetz von Unsere Grüne Glasfaser

Außerdem können Sie die Vereinbarung für den Glasfaseranschluss Ihrer Immobilie direkt digital ausfüllen und abschicken.

So erhalten Sie Glasfaser für Ihr Mehrfamilienhaus.

Unterzeichnung

1. Vereinbarung zum Glasfaseranschluss

Sie erhalten alle relevanten Informationen und beantragen den Glasfaseranschluss Ihres Mehrfamilienhauses.

Mehrfamilienhahus

2. Hausbegehung

Wir prüfen mit Ihnen vor Ort die technische Umsetzbarkeit der Anschlüsse. Dazu finden Hausbegehungen für den Glasfaser-Hausanschluss Ihrer Immobilie sowie für die notwendige Innenhausverkabelung statt.

Vertragsabschluss

3. Auftragsbestätigung.

Sie erhalten eine Auftragsbestätigung von uns.

Bau

4. Bauphase

4.1 Hausanschluss

Wir schließen Ihr Gebäude an das UGG-Glasfasernetz an.

Installation

4.2 Hausverkabelung

Wir schließen alle Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses an unser Glasfasernetz an und installieren jeweils eine Teilnehmeranschlussdose. In Wohnungen, deren Bewohner:innen einen Internetvertrag mit einem unserer Partner abgeschlossen haben, installieren wir direkt den optischen Netzabschluss (ONT = Optical Network Termination).

Aktivierung

5. Fertig!

Sobald der Internetanbieter den Anschluss freigeschaltet hat und der Router mit dem ONT verbunden ist, surfen Ihre Bewohner:innen mit Highspeed-Internet ohne Leistungsschwankungen.

RP BW BY SN ST TH HE NW HH SH BE MV BB NI HB SL

Bauen wir auch in Ihrer Region aus?

Jetzt Ortsnamen eingeben und prüfen.

Bundeland 2
Baden-Württemberg

Kernen im Remstal

71394
Baden-Württemberg

Freudental

Baden-Württemberg

Löchgau

Baden-Württemberg

Gaildorf

Hessen

Aarbergen

65326
Baden-Württemberg

Gingen an der Fils

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Unsere kooperierenden Internetanbieter

Wir stellen Ihnen ein neutrales Netz zu Verfügung, Sie wählen Ihren Wunschtarif bei einem unserer Partner.

Unsere geplanten Informationsveranstaltungen.

Hier erfahren Sie alles rund um den Glasfaserausbau in den aufgeführten Gemeinden. Nehmen Sie gerne teil und informieren Sie sich – vor Ort oder online.

Kressbronn am Bodensee
am 21.11.24
| 19:00 Uhr
Kuchen
am 27.11.24
| 19:00 Uhr
Gingen an der Fils
am 28.11.24
| 19:00 Uhr
Gaildorf
am 02.12.24
| 19:00 Uhr
Aarbergen
am 04.12.24
| 19:00 Uhr

Verfügbarkeit an Ihrer Adresse prüfen

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.