Glasfaser­anschluss für
Mehrfamilienhäuser

Infos für Bewohner:innen und Eigentümer:innen von Häusern ab 4 Wohneinheiten

Unsere Grüne Glasfaser für Mehrfamilien­häuser und die Wohnwirtschaft

Für zufriedene Mieter und eine zukunftssichere Immobilie.
Ihr Glasfaser-Hausanschluss für Highspeed-Internet in ein paar einfachen Schritten.

Antrag

Um den Glasfaseranschluss in vollem Umfang nutzen zu können, sind zwei Vertrags­komponenten notwendig: der Antrag für Mehrfamilienhäuser und ein zusätzlicher Internet­vertrag.

Hausbegehung

Wir führen vor Ort technische Hausbegehungen durch und protokollieren alles.

Auftrags­bestätigung

Sie erhalten von uns eine Auftragsbestätigung. Sollten sich infolge Ihrer individuellen Lösung zusätzliche Kosten ergeben, erstellen wir Ihnen hierzu ein Angebot.

Bauphase

Hausanschluss: Wir schließen Ihr Gebäude an das UGG-Glasfasernetz an.

Sie möchten auch Ihre Immobilie anschließen lassen?

In wenigen Schritten ultraschnelles, unbegrenztes und ungeteiltes Highspeed-Internet für Ihre Immobilie beantragen:
Senden Sie uns Ihren Antrag und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um weitere Schritte zu besprechen.

Für Vermieter:innen/
Eigentümer:innen

Für Bewohner:innen

Unsere kooperierenden Internetanbieter

Wir stellen Ihnen ein neutrales Netz zu Verfügung, Sie wählen Ihren Wunschtarif bei einem unserer Partner.

RP BW BY SN ST TH HE NW HH SH BE MV BB NI HB SL

Bauen wir auch in Ihrer Region aus?

Geben Sie Ihren Gemeindenamen ein und finden Sie alle relevanten Informationen zum Glasfaserausbau.

Strullendorf

96129
Rheinland-Pfalz

Bechhhofen

66894
Nordrhein-Westfalen

Nachrodt

58769
Bayern

Bad Füssing

94072
Rheinland-Pfalz

Rosenkopf

66894
Nordrhein-Westfalen

Menden

58706
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Noch Fragen offen?

Weitere Informationen rund um den Anschlussprozess für Mehrfamilienhäuser finden Sie hier.

Unsere Veranstaltungen - bald auch bei Ihnen

Entdecken Sie Ihre Informationsmöglichkeiten vor Ort und Anmeldeoption für Infoabende.
Linnich
am 13.06.23
| 19:00 Uhr
Strullendorf
am 15.06.23
| 19:00 Uhr

Erklärvideo: Wie kommt Glasfaser in mein Haus?

Erfahren Sie in diesem Erklärvideo, wie der Einbauprozess des Glasfaseranschlusses (FTTH) bei Ihnen zuhause abläuft.

Video abspielen

Antrag

Hierfür füllen Sie bitte die Vereinbarung zum Glasfaseranschluss Mehrfamilienhaus aus.

Gut für die Bewohner:nnen: Ab diesem Zeitpunkt können Internetverträge mit einem der regional im UGG-Netz verfügbaren Internetanbieter abgeschossen werden.

Bauphase

Hausverkabelung: Ebenso wird die Hausverkabelung vorbereitet. Dies kann durch uns erfolgen oder Sie beauftragen hierfür direkt eine Baufirma.

Aktivierung: Internetverträge der Bewohner können nun vom Internetanbieter aktiviert werden. Fertig.

Schritt 1:

Sie laden die „Vereinbarung zum Glasfaseranschluss“ herunter:

Schritt 2:

Senden Sie das aufgefüllte Dokument an uns zurück.

Melden Sie sich bitte direkt bei uns:

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.