Sie nutzen Musik, um Brücken zwischen Menschen zu bauen?
Bei den NETZKLANG Awards zählt nicht der perfekte Ton, sondern der musikalische Beitrag zur Gemeinschaft. Zeigen Sie uns mit Ihrem Projekt, wie Musik Menschen in NRW verbindet – digital oder analog, für Jung und Alt, in der Stadt oder auf dem Land
4. November 2024 bis 17. Januar 2025
Januar 2025 bis Februar 2025
Frühjahr 2025
Unser Leben wird täglich digitaler und auch gemeinsames Musizieren nutzt immer mehr den digitalen Raum. Ob überregional besetzte Orchester, virtuelle Proben, Streaming-Konzerte oder die Integration von digitalen Musikinstrumenten. Wir würdigen Projekte, die digitale Technologien kreativ und integrativ nutzen.
Von den großen Umweltthemen bis zur langfristigen Entwicklung eines Musikschulkollegiums: Nachhaltigkeit hat viele Gesichter. Wir suchen Projekte, die einen dieser Aspekte in den Mittelpunkt stellen – ob ein neu komponierter Song zum Thema, ein schulinternes Mentoring-Projekt, das aus Schüler:innen Lehrer:innen macht oder eine ganz klassische Recycling-Initiative.
Die NETZKLANG Awards sind ein Musikwettbewerb für Nordrhein-Westfalen, initiiert von Unsere Grüne Glasfaser (UGG) und dem Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen e.V. (LVdM NRW).
Der Wettbewerb bietet eine Bühne für kreative Projekte, mehr lesen…die zeigen, wie Musik (und schnelles Internet) Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland verbindet.
Bei den NETZKLANG Awards zählt nicht der perfekte Ton, sondern der musikalische Beitrag zur Gemeinschaft.
Der Wettbewerb richtet sich an Schulen innerhalb des Landesverbands der Musikschulen in NRW e.V. Er ehrt vorbildliche Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Vielfalt und Nachhaltigkeit, jeweils als Einzelleistung und im Team. Insgesamt winken Preisgelder in Höhe von über 50.000 €.
Die Schirmherrschaft übernimmt Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Virtuelle Proben, Online-Band-Projekte und inklusive Musikworkshops werden durch den digitalen Ausbau für immer mehr Menschen Realität. Besonders auch außerhalb der Metropolregionen, öffnet das leistungsfähige Netz Türen zur musikalischen Bildung, unabhängig von Entfernung und individuellen Fähigkeiten.
Erfahren Sie mehr über die beiden Kooperationspartner Unsere Grüne Glasfaser & Landesverband der Musikschulen NRW. Gemeinsam fördern sie digitale Angebote und schaffen ein Netzwerk für innovative musikalische Bildung.
Unsere Grüne Glasfaser
Landesverband der Musikschulen NRW
Die NETZKLANG Awards sind ein Musikwettbewerb in Nordrhein-Westfalen, der Top-Projekte im Bereich der digitalen Musikvermittlung, der Vielfalt und der Nachhaltigkeit auszeichnet. Initiatoren sind Unsere Grüne Glasfaser (UGG) und der Landesverband der Musikschulen Nordrhein-Westfalen (LVdM NRW).
Die NETZKLANG Awards wurden ins Leben gerufen, um den Musikprojekten eine Bühne zu geben, die die integrative Kraft von Musik nutzen, um Brücken zwischen Menschen zu bauen. Ziel ist es, neue Wege des Musizierens zu eröffnen und musikalische Bildung für alle zugänglich zu machen, unabhängig von Ort und/oder den individuellen Fähigkeiten.
Gesucht werden Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Vielfalt und Nachhaltigkeit, die die integrative Kraft der Musik in den Mittelpunkt stellen bzw. greifbar machen. Ob inklusive Musikworkshops, online Unterricht für die größtmögliche Teilhabe, kultureller musikalischer Austausch oder einfach ein eigens komponierter Song zum Thema Nachhaltigkeit – wichtig ist, dass sie kreative und innovative Ansätze bieten und Brücken zwischen Menschen bauen.
Die NETZKLANG Awards werden in sechs Kategorien verliehen, die sich auf drei zentrale Themenbereiche konzentrieren:
1. Digitalisierung: a) Einzelleistung, b) Teamleistung
2. Vielfalt: a) Einzelleistung, b) Teamleistung
3. Nachhaltigkeit: a) Einzelleistung, b) Teamleistung
In jedem Themenfeld können sowohl Einzelpersonen als auch Teams (Duos, Orchester, Schüler:innen-Gruppen, eine komplette Musikschule, etc.) ihre Musikprojekte einreichen.
Beispiele für mögliche Beiträge:
Digitalisierung:
- Einzelleistung: Ein:e Schüler:in hat sich mit einem rein digitalen Instrument beschäftigt (oder mit Coding) und tritt bei Musikschulkonzerten damit auf.
- Teamleistung: Ein überregional besetztes Musikschul-Streichquartett probt mit latenzarmer Technologie für Live-Auftritte und produziert auf diesem Weg Kinderkonzerte im Streamingformat.
Vielfalt:
- Einzelleistung: Ein:e Celloschüler:in beschäftigt sich im Unterricht mit außereuropäischen Spielweisen des Instruments und bereitet ein Stück für ein Konzert vor.
- Teamleistung: Eine Übepatenschaft (Tandem) zwischen Schüler:innen mit und ohne besonderen Förderbedarf im Rahmen einer Schulkooperation (z. B. Bläserklasse).
Nachhaltigkeit:
- Einzelleistung: Ein:e Singer/Songwriter:in komponiert einen Song zu den 17 SDGs.
- Teamleistung: Ein pädagogisches Mentor:innen-Projekt dient zur nachhaltigen Entwicklung eines Musikschulkollegiums, indem Schüler:innen auf ein Hochschulstudium vorbereitet werden und Unterrichtserfahrung sammeln.
Nein, ein Beitrag kann nur in einer Kategorie eingereicht werden, auch wenn mehrere Kategorien inhaltlich berührt werden. Ausschlaggebend ist der größte thematische Anteil.
Ja, hier gibt es keine Obergrenze. So lange die Projekte inhaltlich relevant sind, kann jede Einzelperson und jede Musikschule so viele verschiedene Einzelprojekte einreichen, wie sie möchte.
Bewerben können sich nur Musikschulen, die Mitglied im Landesverband der Musikschulen in Nordrhein-Westfalen sind. Nur die Musikschulen sind berechtigt, einen Preis zu empfang, keine Einzelpersonen. Eingereicht werden können Beiträge einzelner Schüler:innen und Lehrer:innen, Gruppen oder der ganzen Musikschule.
Projekte können ab dem 4. November über das Bewerbungsportal der NETZKLANG Awards eingereicht werden.
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des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.
Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.
Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.
Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.
Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.
Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.
Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.