Unsere Internet­anbieter

Sie wählen zwischen regionalen und nationalen Internet­anbietern Ihren passenden Tarif aus. Prüfen Sie, ob wir auch bei Ihnen Glasfaser ausbauen.

Mit regionalen und nationalen Kooperationspartnern zu Ihrem Internetanschluss

Verfügbaren Internetanbieter auswählen und einfach auf dessen Website Ihren Highspeed-Wunschtarif abschließen:

Gesprochene Sprachen

Kooperations­vorschläge

Sie sind ein interessierter Internetanbieter oder wollen einen solchen vorschlagen? Bitte wenden Sie sich via E-Mail an uns.

RP BW BY SN ST TH HE NW HH SH BE MV BB NI HB SL

Bauen wir auch in Ihrer Region aus?

Geben Sie Ihren Gemeindenamen ein und finden Sie alle relevanten Informationen zum Glasfaserausbau.
Bundeland 2
Baden-Württemberg

Kernen im Remstal

71394
Baden-Württemberg

Freudental

Baden-Württemberg

Löchgau

Baden-Württemberg

Gaildorf

Hessen

Aarbergen

65326
Baden-Württemberg

Gingen an der Fils

wird geladen

Sie wollen auch in Ihre digitale Zukunft mit einem Glasfaseranschluss starten?

Nutzen Sie unser Kontaktformular, besuchen Sie unsere Infoevents oder treten Sie mit uns in Kontakt.

Verfügbarkeit an Ihrer Adresse prüfen

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.