Beratung bequem zuhause: Unsere Grüne Glasfaser schließt Wohnobjekte der GWG an

3. August 2023

Pößneck/München, 03.08.2023: Am 11. Juli 2023 markierte der erste Spatenstich in Pößneck den Startschuss für den Ausbau der örtlichen digitalen Infrastruktur mit leistungsfähiger Glasfaser durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG). Im Rahmen einer Kooperation zwischen UGG und der Grundstücks Wohnungsgesellschaft Pößneck/Triptis mbH (GWG) werden außerdem insgesamt 306 Wohnobjekte in Pößneck und Triptis mit den modernen Glasfaser-Hausanschlüssen der UGG ausgestattet. Nun beginnen die Vorbereitungen.

Die im Rahmen einer Kooperation zwischen UGG und der GWG stattfindende digitale Anbindung mit leistungsfähiger Glasfaser von 229 Wohnobjekten (insg. 1.466 Einheiten) in Pößneck und 77 Wohnobjekten (insg. 590 Einheiten) in Triptis beginnt. Hierzu werden die Mieter:innen der GWG noch in der ersten Augusthälfte eine Postwurfsendung erhalten, die ihnen weitere Informationen rund um die Versorgung mit dem schnellen Glasfaserinternet bieten wird. Als neutraler Partner stellt UGG das neu errichtete Glasfasernetz in Pößneck mehreren regionalen und überregionalen Internetanbietern zur Verfügung, die den Bewohner:innen verschiedene Tarife anbieten. In Pößneck können die Bürger:innen zwischen den beiden Anbietern o2 und der Thüringer Netkom wählen.

Der Geschäftsführer der GWG, Ingo Kruwinnus, sagt zur nun anstehenden Anbindung der Objekte: „Wohnraum ist immer auch Lebensraum – deshalb müssen moderne Immobilien nicht nur eine zeitgemäße Bausubstanz haben, sondern auch die Möglichkeit bieten, die Technologien unserer Zeit zu nutzen. Dazu gehören selbstverständlich leistungsfähige Breitbandverbindungen und genau diese stellen wir unseren Mieter:innen nun mit UGG zur Verfügung.”

Auch Jörn Schoof, Chief Commercial Officer von UGG freut sich über die Kooperation: „Partnerschaften wie die mit der GWG sorgen dafür, dass wir als UGG die Versorgung von Gemeinden und kleineren Städten in ländlich geprägten Gebieten mit schnellem Internet zügig vorantreiben können. Davon profitieren die Mieterinnen und Mieter, die hierdurch digitale Teilhabe erhalten; und es stärkt die gesamte Region.“

Noch bis Ende Oktober Angebotskonditionen sichern

Um die Mieter:innen der GWG umfassend über das neue Angebot zu informieren, wird die Thüringer Netkom von Tür zu Tür gehen und vertiefende Beratungsgespräche zum Thema Netzanbindung und Hausanschluss anbieten. Das Ende der jetzt anlaufenden Angebotsphase ist Ende Oktober. Solange können sich die Einwohner:innen von
Pößneck und Triptis noch zuhause beraten lassen oder sich auf der UGG Website unseregrueneglasfaser.de informieren. Die genauen Konditionen der beiden verfügbaren Internetanbieter o2 und Thüringer Netkom finden Interessierte im Fall von o2 auf der Website o2.de/glasfaser, können eine E-Mail an glasfaser@telefonica.com schreiben oder sich telefonisch unter 0800 900 10 80 informieren. Die Thüringer Netkom ist erreichbar über die Website netkom.de/ugg, per E-Mail über service@netkom.de oder telefonisch unter 0361 652 5733. Außerdem bietet Thüringer Netkom jeweils dienstags und donnerstags von 16-19 Uhr eine Vor-Ort-Beratung auf der Breite Str. 12 in 07381 Pößneck an.

Interesse geweckt?

Hausverwaltungen, Baugesellschaften und Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern, die Interesse am Anschluss ihrer Objekte haben, können sich gerne unter unseregrueneglasfaser.de/mfh/ informieren oder unter wohnungswirtschaft@ugg.tech direkt Kontakt mit UGG aufnehmen.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.