Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Hausanschlusskosten sind aktuell in den Angeboten der Service-Provider bereits kostenfrei enthalten. Alle Kostendetails finden Sie unter: https://www.unseregrueneglasfaser.de/downloads

Welche Vertragsoptionen stehen zur Verfügung?

Sie können einen Vertrag bei einem Internetanbieter abschließen und erhalten den Glasfaser-Hausanschluss während der Angebotsphase zu besonders attraktiven Konditionen. Die genauen Konditionen und Bedingungen finden Sie bei den Internetanbietern unter: Unsere Kooperationspartner – Unsere Grüne Glasfaser (unseregrueneglasfaser.de)

Kann ich auch einen Vertrag bei Telekom, 1&1 oder Vodafone abschließen?

Derzeit arbeiten wir mit dem national verfügbaren Anbieter O2 sowie mit weiteren regionalen Anbietern zusammen. Da UGG ein offenes Netz bietet, ist es unser Ziel, in Zukunft möglichst viele Internetanbieter überdas Netz zur Verfügung zu stellen. Wir sind aktuell im Gespräch mit weiteren Anbietern, die ihre Produkte über unser Netz...

Wer übernimmt die Kündigung meines Altanbieters?

Die Kündigung erfolgt über die Rufnummernübernahme. In erster Linie wird also Ihr Telefonvertrag gekündigt. Wenn Internet und Telefon in einem Tarif gebündelt sind und der Vertrag auf einen Namen läuft, wird beides gekündigt. Dies übernimmt Ihr neuer Internetanbieter für Sie.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Hausanschlusskosten sind aktuell bereits in den Angeboten der Internetanbieter, wenn Sie sich in der Angebotsphase entscheiden. Für genaue Konditionen und Bedingungen wenden Sie sich bitte an die Internetanbieter. Die Kostenstruktur entnehmen Siein der unten aufgeführten Matrix. Vertragsoptionen

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.