BREKO zeichnet Unsere Grüne Glasfaser mit dem Qualitätssiegel „Echte Glasfaser“ aus

23. March 2023

Wiesbaden/Ismaning, 23.03.2023 – Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat im Rahmen der Fiberdays 2023 das Qualitätssiegel „Echte Glasfaser“ an Unsere Grüne Glasfaser (UGG) verliehen. Der BREKO verleiht das Siegel an Telekommunikationsunternehmen, die sich als vertrauenswürdige, kompetente und verlässliche Glasfaserpartner vor Ort einsetzen. Unsere Grüne Glasfaser, dem Joint Venture von Allianz und Telefónica, wurde dieses Siegel nun für den flächendeckenden, eigenwirtschaftlichen Ausbau von Glasfaserinfrastruktur, in oft mit schnellem Internet unterversorgten ländlichen Regionen, verliehen. 

„Als noch junges Unternehmen freuen wir uns sehr darüber, das Qualitätssiegel „Echte Glasfaser“ führen zu dürfen. Die Auszeichnung des BREKO trägt dazu bei, dass „Unsere Grüne Glasfaser“ Vertrauen in Gemeinden und bei Bürger*innen aufbaut. Das Siegel hilft uns dabei, die vielen Vorteile eines Glasfaserausbaus in ländlichen Regionen zu verdeutlichen. Streaming, Verwaltung, Bildung, Home-Office oder medizinische Versorgung, all jenes sollte nicht nur Menschen in der Stadt ermöglicht werden, sondern auch in kleineren Kommunen und Gemeinden“, so Jens Prautzsch, CEO Unsere Grüne Glasfaser über die Mission des Unternehmens.

Um mit dem Siegel „Echte Glasfaser“ ausgezeichnet zu werden, müssen Glasfaser ausbauende Unternehmen verschiedene Kriterien erfüllen. Der BREKO prüft unter anderem die Höhe der getätigten und geplanten Investitionen in Glasfasernetze bis in die Gebäude und ob der Bau von Glasfaseranschlüssen für die Unternehmen Priorität im Vergleich zu anderen Technologien hat. Auch die Umsetzung des Open Access-Modells fällt für die Verleihung des Siegels ins Gewicht.  „Die UGG ist ein Musterbeispiel dafür, wie eigenwirtschaftlicher Ausbau, ohne Förderprogramme oder Geld des Steuerzahlers auch für kleine Kommunen möglich ist. Unsere Grüne Glasfaser leistet hier sowohl als BREKO-Mitglied, als auch für den Gigabitziele der Bundesregierung tolle Arbeit“, so Stefan Albers, Geschäftsführer BREKO.

Von links: Roman Skrodzki (Referent für Kommunalpolitik des BREKO) verleiht Zina Dunn und Jens Lauser (Unsere Grüne Glasfaser) das Qualitätssiegel „Echte Glasfaser“

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.