Full fibre connections for houses with up to three dwelling units­­

Information for tenants and owners

UGG for your home.

Deliver high-speed full fibre internet to your home in just a few simple steps.

Request

There are two agreements you need to sign to make full use of your full fibre connection: a wayleave agreement and an internet contract.

Building inspection

We will discuss the necessary installation work with you in depth and make sure everything is documented.

Installation works

We will lay the cables to connect the network to your home as agreed.

Device installation

We will install the devices and set up your full fibre connection.

Keen to get your single-family home connected?

Order an exclusive, ultrafast, unlimited high-speed internet connection for your home in a few simple steps. Fill out and send us the wayleave agreement and we’ll get in touch as soon as possible to let you know what happens next.

For landlords/owners

For tenants

[Map of municipalities]

Have we reached your region yet?

Enter the name of your local district to find out if the full fibre rollout has reached your area.

Strullendorf

96129
Rheinland-Pfalz

Bechhhofen

66894
Nordrhein-Westfalen

Nachrodt

58769
Bayern

Bad Füssing

94072
Rheinland-Pfalz

Rosenkopf

66894
Nordrhein-Westfalen

Menden

58706
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Contact information­

Would you like some more information or to talk to us directly? Find out how to contact us here.

Our internet service provider partners

We provide a vendor-agnostic fibre network, so you are free to choose the tariff you want from one of our partners.

Our events - soon also at your place

Discover your information options on site and registration option for info evenings.

Linnich
am 13.06.23
| 19:00 Uhr
Strullendorf
am 15.06.23
| 19:00 Uhr

Video explaining the full fibre installation process

This video shows you the basic steps involved in installing a fibre-to-the-home (FTTH) connection.

Antrag

Gut für die Bewohner:nnen: Ab diesem Zeitpunkt können Internetverträge mit einem der regional im UGG-Netz verfügbaren Internetanbieter abgeschossen werden.

Installation

Aktivierung: Internetverträge der Bewohner können nun vom Internetanbieter aktiviert
werden. Fertig.

Schritt 1:

Sie laden die „Vereinbarung zum Glasfaseranschluss“ herunter:

Schritt 2:

Senden Sie das aufgefüllte Dokument an uns zurück.

Step 1:

Download the “Full fibre connection agreement”:

Step 2:

Fill out the document and return it to us.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.