Events in your local area

Events, information booths & full fibre availability

Our events – we hope to be in your area soon!

Find out how to get information in your local area and sign up for information evenings.

Olching
am 18.09.24
| 19:00 Uhr
Wildberg
am 23.09.24
| 18:00 Uhr
Lahnau
am 26.09.24
| 18:00 Uhr
Friesenheim
am 30.09.24
| 19:00 Uhr
Lichtenstein
am 01.10.24
| 19:00 Uhr
Olching
am 02.10.24
| 19:00 Uhr
Aufzeichnung Infoabend
Zeitz
am 24.10.24
| 19:00 Uhr

Information stands

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Our experts are on the road for you.

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Bundeland 2
Hessen

Lahnau

35633
Baden-Württemberg

Lichtenstein

72805
Baden-Württemberg

Wildberg

72218
Bayern

Olching

Baden-Württemberg

Waiblingen

71334
Rheinland-Pfalz

Kröppen

01945
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Our references

Gottenhein

Christian Riesterer – Bürgermeister

Um an den digitalen Möglichkeiten unserer Zeit wie Homeoffice teilhaben zu können, braucht Gottenheim eine stabile Internetanbindung. Mit UGG haben wir einen vorausschauenden Partner für den Ausbau unserer Glasfaserinfrastruktur gefunden.

Contwig

Nadine Brinette – Bürgermeisterin

Eine schnelle Internetanbindung ist eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde. Mit UGG haben wir einen verlässlichen Partner gefunden, der uns mit seiner langjährigen Expertise auf diesem Weg begleitet.

Presse

Press

Information

Facts about fibre

Verfügbarkeit an Ihrer Adresse prüfen

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.