Full fibre for buildings containing four or more dwelling units­

Information for occupants and owners

UGG for multi-dwelling units­

Keep your tenants satisfied and future proof your property.
Your fibre-optic home connection for high-speed internet in a few simple steps.

Request

You have expressed an interest in ordering a full fibre connection for your building.

Building inspection

We will carry out a technical building inspection on site to ascertain all the necessary information.

Order confirmation­

You will receive an order confirmation from us. If there any additional costs associated with your personalised solution, we will provide you with a quotation for these as part of the offer.

Installation stage

Connection to premises: we will install the “last link” from the UGG fibre-optic network to your building.

Keen to get your multi-dwelling unit connected?

Order an exclusive, ultrafast, unlimited high-speed internet connection for your property in a few simple steps:
Send us your completed order form and we’ll get in touch as soon as possible to let you know what happens next.

For landlords/owners

For occupants

Our internet service provider partners

We provide a vendor-agnostic fibre network, so you are free to choose the tariff you want from one of our partners.

[Map of municipalities]

Have we reached your region yet?

Enter the name of your local district to find out if the full fibre rollout has reached your area.

Strullendorf

96129
Rheinland-Pfalz

Bechhhofen

66894
Nordrhein-Westfalen

Nachrodt

58769
Bayern

Bad Füssing

94072
Rheinland-Pfalz

Rosenkopf

66894
Nordrhein-Westfalen

Menden

58706
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Need more information?

Click here to learn more about the process of connecting a multi-dwelling unit.

Our events - soon also at your place

Discover your information options on site and registration option for info evenings.

Linnich
am 13.06.23
| 19:00 Uhr
Strullendorf
am 15.06.23
| 19:00 Uhr

Video tutorial: how can I get a full fibre connection for my building?

This video shows you the basic steps involved in installing a fibre-to-the-home (FTTH) connection.

Play Video

Antrag

Hierfür füllen Sie bitte die Vereinbarung zum Glasfaseranschluss Mehrfamilienhaus aus.

Gut für die Bewohner:nnen: Ab diesem Zeitpunkt können Internetverträge mit einem der regional im UGG-Netz verfügbaren Internetanbieter abgeschossen werden.

Bauphase

Hausverkabelung: Ebenso wird die Hausverkabelung vorbereitet. Dies kann durch uns erfolgen oder Sie beauftragen hierfür direkt eine Baufirma.

Aktivierung: Internetverträge der Bewohner können nun vom Internetanbieter aktiviert werden. Fertig.

Schritt 1:

Sie laden die „Vereinbarung zum Glasfaseranschluss“ herunter:

Schritt 2:

Senden Sie das aufgefüllte Dokument an uns zurück.

Melden Sie sich bitte direkt bei uns:

Step 1:

Download the “Full fibre connection agreement”:

Step 2:

Fill out the document and return it to us.

Please contact us directly:

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.