Frank Krause wird CFO bei UGG

München
14. April 2021

Ab 1. Mai 2021 wird Frank Krause (56) CFO bei Unsere Grüne Glasfaser (UGG). Krause kommt von der United Internet AG, wo er die letzten fünf Jahre als Finanz- und Personalvorstand tätig war.

Der Telekommunikations- und Internet-Experte Krause kann auf eine langjährige internationale Karriere in der Branche zurückblicken. So war er vor seiner Zeit bei United Internet unter anderem CFO für Vodafone in Ungarn, der Türkei und als Geschäftsführer für das Ressort Strategy & Corporate Development von Vodafone Deutschland tätig.

Die UGG-Gesellschafter Allianz und Telefónica freuen sich mit Frank Krause einen CFO gewonnen zu haben, der dank seines exzellenten Know-hows und Netzwerks in der Telekommunikationsbranche sowie am Finanz- und Kapitalmarkt die Positionierung des Unternehmens vorantreiben wird.

Bei United Internet war Krause maßgeblich daran beteiligt, relevante Segmente des Unternehmens voranzubringen. Dazu zählen u. a. die Akquisition und Konsolidierung anderer Marktteilnehmer, der Einstieg eines Private Equity-Investors im Bereich Business Applications und die strategische Neuausrichtung des Consumer Access Segments mit der Ersteigerung der 5G-Frequenzen.

UGG hat sich zum Ziel gesetzt, 2 Millionen Haushalte in ländlichen und halbländlichen Gebieten mit seinem energieeffizienten Glasfasernetz zu versorgen.

Über Unsere Grüne Glasfaser

Als neutraler unabhängiger Netzanbieter wird UGG lokale Glasfasernetze in unterversorgten ländlichen und halbländlichen Gebieten in ganz Deutschland verlegen und allen Telekommunikationsanbietern einen FTTH (Fiber To The Home)-Großhandelszugang bereitstellen, damit diese entsprechende Dienste ihren Endkunden anbieten können. UGG hat auch ökologische Vorteile durch einen energieeffizienten Betrieb (FTTH verbraucht 60% weniger Energie als frühere Kupfernetze einschließlich Vectoring-DSL) und die Ermöglichung des Übergangs zu Glasfaser in den Bereitstellungsgebieten.

UGG ist ein Joint Venture der Allianz Group und der Telefónica Group, die jeweils 50% der Anteile im Rahmen eines Co-Control-Governance-Modells halten.

Die Allianz, einer der weltweit führenden Finanzdienstleister, bringt als langfristiger Investor Erfahrung aus mehreren Glasfaser-Investitionen, Finanzkraft und Expertise sowie eine starke lokale Präsenz mit.

Telefónica, einer der größten Telekommunikationsdienstleister der Welt, verfügt über umfangreiche technische Möglichkeiten und Know-how beim Aufbau und Betrieb von Glasfasernetzen, das sich bereits in vielen Ländern bewährt hat.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.