UGG beim 6. Bund-Länder-Jour-Fixe des Gigabitbüros

München
30. April 2021

UGG hat in dieser Woche am digitalen Bund-Länder-Jour-fixe des Gigabitbüros des Bundes, Kompetenzzentrum Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur teilgenommen. Dort treffen sich monatlich die Vertreter*innen der Bundesländer und Kompetenzzentren mit Expert*innen aus der Wirtschaft, um Herausforderungen auf dem Weg zur Gigabitgesellschaft zu benennen und machbare Lösungen zu diskutieren. Thema dieses Jour fixe war unter anderem die Versorgung ländlicher Regionen mit leistungsstarker und zuverlässiger Netzinfrastruktur auf Basis von Glasfasertechnologie. Dabei stoßen gerade Gemeinden, die in Regionen mit bisher schlecht ausgebauter digitaler Infrastruktur liegen, an schwer überwindbare Hürden.


Unbürokratisch, zuverlässig und zügig


UGG kann gerade diesen Gemeinden und Regionen eine attraktive, wirtschaftlich rentable und nachhaltige Lösung bieten: Da für den Ausbau des Glasfasernetzes durch UGG keine finanzielle Beteiligung der Gemeinden erforderlich ist, besticht das Angebot durch hohe Eigenwirtschaftlichkeit. Der Ausbau selbst erfolgt schnell und effizient und steigert die Attraktivität des Standortes signifikant. Die Gemeinde muss keine komplexen Kooperationsverträge mit UGG schließen, eine einfache Vereinbarung reicht bereits, um den Startschuss für den Bau einer modernen digitalen Infrastruktur zu geben.


Anders als bei anderen Anbietern aus der Branche besteht bei UGG ein Open-Access-Ansatz mit mehr Auswahlmöglichkeiten (und damit günstigeren Preisen), auch für lokale Anbieter. Außerdem gibt es keine Vorvermarktungsphase nach der Ausbauentscheidung durch die Gemeinden. Das heißt: Das Glasfasernetz wird von UGG nicht nur dann gelegt, wenn sich genug Haushalte für einen Anschluss interessieren. Der Ausbau erfolgt in jedem Fall und wird nicht eingestellt oder verschoben.


Glasfasertechnologie für stabile Netzwerkverbindungen


Das liegt vor allem daran, dass UGG es sich zum Ziel gemacht hat, die digitale Infrastruktur in ländlichen Gebieten in ganz Deutschland auszubauen und damit zum Wirtschaftswachstum in allen Regionen des Landes beizutragen. Durch den Glasfaserausbau nutzen Gemeinden und Regionen in ganz Deutschland ihr Entwicklungspotenzial und heben die Anschlussmöglichkeiten für Nutzer*innen auf dasselbe Niveau, das auch in Städten und Ballungsräumen herrscht. Die Glasfasertechnologie schafft so großen Mehrwert für die Region – und das auf umwelt- und ressourcenschonende Weise.

Die umweltverträgliche Glasfaser

Ziel von UGG ist es, ein Netzwerk anzubieten, das die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-Internet auf Basis nachhaltiger Glasfasertechnologie für Endkund*innen ermöglicht. Dazu setzt UGG hochmoderne Glasfasertechnologie ein, die sich nur minimal auf die Umwelt auswirkt. Glasfaser verbraucht 60% weniger Energie als bisherige Kupfernetze. Glasfaserkabel werden zügig, unkompliziert und vor allem ohne große Baustellen verlegt; der FTTH-Zugang garantiert eine direkte Anbindung. So können alle Regionen an leistungsfähige und stabile digitale Infrastruktur angeschlossen werden.


Offen für Anfragen


Der Kontakt mit Entscheidern auf Landes- und Bundesebene und dem Gigabitbüro des Bundes ist deshalb auch von zentraler Bedeutung. Um flächendeckende Fiber-to-the-Home (FTTH)-Netze zu implementieren, müssen die Verantwortlichen vom Angebot von UGG wissen und die Vorteile unseres Weges kennen.


Neben Entscheidenden aus Bund und Ländern ist die UGG offen für Anfragen von Gemeinden aus ganz Deutschland. Vor allem Sachsen und Sachsen-Anhalt sind von großem Interesse.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.