Willkommen bei Unsere Grüne Glasfaser

Der Glasfaserausbau für superschnelles Internet schreitet in ganz Deutschland voran. Nun ist er auch bei Ihnen in der Region verfügbar. Hier erhalten Sie alle Informationen, um den Bau zu beauftragen.

Vorweg brauchen wir aber noch Angaben von Ihnen, um Sie richtig weiterleiten zu können.

Bitte wählen Sie, was für Sie zutrifft.

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(Wohnwirtschaft, Verwaltung und Bauträger)

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Ich bin Mieter

Wir freuen uns über Ihr Interesse an Unsere Grüne Glasfaser. Hier (PDF) finden Sie Informationen für Ihren Vermieter, damit dieser den Anschluss des Gebäudes bei uns beauftragen kann.
Wichtig ist, dass Sie ihrem Vermieter dieses Dokument zukommen lassen, denn nur der Eigentümer der Wohnung/des Hauses kann einen Glasfaseranschluss beantragen.
Im Dokument findet der Eigentümer den passenden Online-Link oder Telefonnummern, um einen Anschluss zu beantragen.

Mehrfamilienhahus

Informationen für Eigentümer

Wir sind für Ihren Glasfaser-Hausanschluss zuständig.

Einen Vertrag mit einem Internetanbieter Ihrer Wahl haben Sie bereits abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch! Um die Glasfaser nun richtig verlegen und Ihnen nützliche Infos zur Verfügung stellen zu können, benötigen wir noch eine Information von Ihnen.

Nachbarschaft

Der nächste Schritt zum Glasfaser-Hausanschluss bei Unsere Grüne Glasfaser

Bauträger, Verwaltungen und Genossenschaften.
Sie haben Interesse, Ihr(e) Gebäude mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen. Nehmen Sie gerne direkt via E-Mail Kontakt mit uns auf.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen.

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen.

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers.

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung.

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.