David Paur neuer Leiter für den Bereich Mehrfamilienhäuser und Wohnungswirtschaft bei Unsere Grüne Glasfaser

4. Juni 2024

Ismaning, 03.06.2024: Verstärkung für Unsere Grüne Glasfaser (UGG) auf dem Mehrfamilienhäuser- und Wohnungswirtschaftsmarkt. David Paur verantwortet als Head of MDU seit dem 1. Juni diesen Bereich und berichtet direkt an Geschäftsführer und Chief Commercial Officer Jörn Schoof.

David Paur ist Experte für die Wohnungswirtschaft und den Telekommunikationsmarkt. In den letzten Jahren hat er das Geschäftsfeld Gewerbeimmobilien beim Immobiliendienstleister BRUNATE-METRONA ausgebaut und zusätzlich innovative Infrastrukturlösungen vorangetrieben. Davor war er bei M-net tätig, wo er in leitender Funktion für den Erfolg der Innenstadterschließen von München mit verantwortlich war.

„Ich bin begeistert von der positiven Einstellung und dem Engagement der UGG Kolleg:innen. Der Aufbau einer modernen Glasfaserinfrastruktur, besonders in unterversorgten Regionen Deutschlands ist ein dringend notwendiger Schritt für nachhaltiges Wachstum und die zukünftige Entwicklung unseres Wirtschaftsstandortes. Ich fühle mich geehrt, nun Teil dieses Vorhabens zu sein und meinen Beitrag leisten zu können.“ so David Paur

„Mit David Paur konnten wir einen absoluten Experten für unseren Mehrfamilienhaus- und Wohnungswirtschaftsbereich gewinnen. Ich freue mich sehr auf seine Ideen und seine Erfahrung, welche er in unser junges Unternehmen einbringen wird, um unser bestehendes Wachstum weiter zu steigern“, freut sich Jörn Schoof, Geschäftsführer Unsere Grüne Glasfaser.

Über Unsere Grüne Glasfaser 
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica. Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden, sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.  

Pressekontakt:

Unsere Grüne Glasfaser 

M: communications@ugg.tech

WE Communications (Agenturkontakt):

WE-UGG@we-worldwide.com

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.