Glasfaser für Ihr Mehrfamilienhaus.
Wir machen das für Sie.

Informationen für wohnungswirtschaftliche Unternehmen, Eigentümer:innen und Bewohner:innen von Immobilien mit mindestens 4 Wohneinheiten 

Glasfaser bis in alle Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses. Ihre Vorteile.

Für zufriedene Bewohner:innen, mehr Möglichkeiten und eine zukunftssichere Immobilie. 

EMail

Antrag

Um den Glasfaseranschluss in vollem Umfang nutzen zu können, sind zwei Vertrags­komponenten notwendig: der Antrag für Mehrfamilienhäuser und ein zusätzlicher Internet­vertrag.

Home

Hausbegehung

Wir führen vor Ort technische Hausbegehungen durch und protokollieren alles.

Vertragsabschluss

Auftrags­bestätigung

Sie erhalten von uns eine Auftragsbestätigung. Sollten sich infolge Ihrer individuellen Lösung zusätzliche Kosten ergeben, erstellen wir Ihnen hierzu ein Angebot.

Bau

Bauphase

Hausanschluss: Wir schließen Ihr Gebäude an das UGG-Glasfasernetz an.

Sie möchten auch Ihre Immobilie anschließen lassen?

In wenigen Schritten ultraschnelles, unbegrenztes und ungeteiltes Highspeed-Internet für Ihre Immobilie beantragen:
Senden Sie uns Ihren Antrag und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um weitere Schritte zu besprechen.

Mehrfamilienhahus

Für Vermieter:innen/
Eigentümer:innen

Vorteile Mieter

Für Bewohner:innen

Unsere kooperierenden Internetanbieter

Wir stellen Ihnen ein neutrales Netz zu Verfügung, Sie wählen Ihren Wunschtarif bei einem unserer Partner.

Noch Fragen offen?

Weitere Informationen rund um den Anschlussprozess für Mehrfamilienhäuser finden Sie hier.

RP BW BY SN ST TH HE NW HH SH BE MV BB NI HB SL

Bauen wir auch in Ihrer Region aus?

Geben Sie Ihren Gemeindenamen ein und finden Sie alle relevanten Informationen zum Glasfaserausbau.
Bundeland 2
Baden-Württemberg

Langenau

Hessen

Wildeck

36208
Hessen

Ronshausen

36217
Rheinland-Pfalz

Althornbach

66482
Nordrhein-Westfalen

Düren

Nordrhein-Westfalen

Herzogenrath

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Unsere geplanten Infoveranstaltungen

Hier erfahren Sie alles rund um den Glasfaserausbau in den aufgeführten Gemeinden. Nehmen Sie gerne teil und informieren Sie sich – vor Ort oder online. 

Herzogenrath
am 20.03.24
| 19:00 Uhr
Langenau
am 21.03.24
| 19:00 Uhr
Düren
am 26.03.24
| 19:00 Uhr

Erklärvideo: Wie kommt Glasfaser in mein Haus?

Erfahren Sie in diesem Erklärvideo, wie der Einbauprozess des Glasfaseranschlusses (FTTH) bei Ihnen zuhause abläuft.

Video abspielen

Antrag

Hierfür füllen Sie bitte die Vereinbarung zum Glasfaseranschluss Mehrfamilienhaus aus.

Gut für die Bewohner:nnen: Ab diesem Zeitpunkt können Internetverträge mit einem der regional im UGG-Netz verfügbaren Internetanbieter abgeschossen werden.

Bauphase

Hausanschluss: Wir schließen Ihr Gebäude an das UGG-Glasfasernetz an.

Hausverkabelung: Die Hausverkabelung wird von uns (UGG) durchgeführt.

Aktivierung: Internetverträge der Bewohner können nun vom Internetanbieter aktiviert werden. Fertig.

Melden Sie sich bitte direkt bei uns:

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.