Pressebereich

Aktuelle Presseberichte und -meldungen zu Unsere Grüne Glasfaser

Neuigkeiten in den Kommunen

25. Mai 2023

Startschuss ist gefallen: Der Ausbau des Glasfasernetzes in Sprockhövel beginnt

15. Mai 2023

Riesiger Andrang beim Infoabend in Nachrodt-Wiblingwerde

15. Juni 2022

Glasfaser in Heroldsbach

1. Juni 2022

Gutach: erste Kommune der Ortenau

30. Mai 2021

Aktuelle News zum Glasfaserausbau in Veldenz

10. Mai 2021

Baden-Württemberg wird vernetzt

16. April 2021

Glasfaserausbau in Rheinmünster

Neuigkeiten rund um die UGG

30. Mai 2023

Angie Hagemann wird Chief Construction Officer bei Unsere Grüne Glasfaser

23. März 2023

BREKO zeichnet Unsere Grüne Glasfaser mit dem Qualitätssiegel „Echte Glasfaser“ aus

23. März 2023

BREKO zeichnet Bürgermeisterin von Contwig aus

23. März 2023

BREKO zeichnet Bürgermeister von Heroldsbach aus

1. Juni 2022

Eduardo de Santos wird neuer CTIO

8. März 2022

Jörn Schoof wird Chief Commercial Officer

3. März 2022

Unsere Grüne Glasfaser ist Mitglied im BUGLAS

21. Februar 2022

Telefónica and Allianz create a partnership […]

18. Februar 2022

Allianz und Telefónica bilden Joint-Venture zum Ausbau von Glasfaser in Deutschland

14. September 2021

Kooperation mit zwei lokalen Internetanbieter

27. Juli 2021

Ürzig: UGG hilft bei Aufräumarbeiten

7. Juli 2021

Gemeinsam in die Zukunft mit UGG

7. Juli 2021

UGG startet in Maring-Noviand

7. Juni 2021

Jens Prautzsch wird CEO bei UGG

30. April 2021

UGG beim 6. Bund-Länder-Jour-Fixe des Gigabitbüros

14. April 2021

Frank Krause wird CFO bei UGG

18. März 2021

UGG sichert sich 1,65 Milliarden Euro

Referenzen

Gottenhein

Christian Riesterer – Bürgermeister

Um an den digitalen Möglichkeiten unserer Zeit wie Homeoffice teilhaben zu können, braucht Gottenheim eine stabile Internetanbindung. Mit UGG haben wir einen vorausschauenden Partner für den Ausbau unserer Glasfaserinfrastruktur gefunden.

Contwig

Nadine Brinette – Bürgermeisterin

Eine schnelle Internetanbindung ist eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde. Mit UGG haben wir einen verlässlichen Partner gefunden, der uns mit seiner langjährigen Expertise auf diesem Weg begleitet.

Pressekontakt

Für Presseanfragen wenden Sie sich direkt an.

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.