Events in Ihrer Kommune

Veranstaltungen, Infostände & Glasfaserverfügbarkeit

Anstehende Informationsveranstaltungen

Weitere Informationen rund um den Glasfaserausbau in Ihrer Region erfahren Sie bei unseren Informationsveranstaltungen.

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Informationsstände in ihrer Kommune

Lassen Sie sich individuell von einem Experten:innen beraten.

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Bauen wir auch in Ihrer Region aus?

Geben Sie Ihren Gemeindenamen ein und finden Sie alle relevanten Informationen zum Glasfaserausbau.
Bundeland 2
Bayern

Rattelsdorf

96179
Baden-Württemberg

Eschbach

79427
Nordrhein-Westfalen

Kreuzau

52372
Rheinland-Pfalz

Biedershausen

66917
Baden-Württemberg

Langenau

Hessen

Wildeck

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Unsere Referenzen

Gottenhein

Christian Riesterer – Bürgermeister

Um an den digitalen Möglichkeiten unserer Zeit wie Homeoffice teilhaben zu können, braucht Gottenheim eine stabile Internetanbindung. Mit UGG haben wir einen vorausschauenden Partner für den Ausbau unserer Glasfaserinfrastruktur gefunden.

Contwig

Nadine Brinette – Bürgermeisterin

Eine schnelle Internetanbindung ist eine wichtige Voraussetzung für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde. Mit UGG haben wir einen verlässlichen Partner gefunden, der uns mit seiner langjährigen Expertise auf diesem Weg begleitet.

Presse

Pressebereich

Information

Alles über Glasfaser

Gestattungserklärung

des/der Eigentümer(s) des auf Seite 1 beschriebenen Grundstücks gegenüber Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, Adalperostraße 82–86, 85737 Ismaning, als Netzbetreiber.

Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche des Netzbetreibers aus § 134 Abs. 1 TKG erklärt/erklären sich der/die Eigentümerdes auf Seite 1 genannten Grundstücks (Wohnanschrift bzw. Installationsadresse) („Grundstück“) mit der Errichtung, dem Betrieb, der Prüfung, der Wartung, der Instandhaltung und der Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück, dem Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und etwaiger umliegender Grundstücke an das Glasfasernetz des Netzbetreibers sowie dem Anschluss der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Einrichtungen („Netzanlagen“) einverstanden. Sind Leerrohre auf dem Grundstück vorhanden, so ist der Netzbetreiber berechtigt, diese im Rahmen der technischen und tatsächlichen Möglichkeiten ebenfalls zu nutzen. 

Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung des Nutzungsrechtes beschädigt, hat der Netzbetreiber auf seine Kosten den Schaden zu beseitigen. 

Die Netzanlagen werden nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet. Sie sind daher im Hinblick auf das Eigentum lediglich ein fiktiver Bestandteil gemäß § 95 BGB und bleiben im Eigentum des Netzbetreibers. 

Ein Eigentumswechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Netzbetreiber kann sich bei der Errichtung der Netzanlagen Dritter bedienen. Der Netzbetreiber oder die von ihm beauftragten Dritten sind insbesondere berechtigt, das Grundstück zu betreten; nach Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung. 

Die Gestattungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jeder Vertragspartei frühestens nach drei Jahren nach Vertragsschluss mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden. 

Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung wird bestätigt, dass der/die Unterzeichner der/die Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks ist/sind.